Elterngeld
Offenbach, den 10.12.2007, letzte Bearbeitung: 12.07.2011Das Elterngeld ist zentrales Element einer Neuausrichtung der familienpolitischen Leistungen der Bundesregierung.
Es ist Teil eines abgestimmten Dreiklangs aus
- unterstützender Infrastruktur - Verbesserung der institutionellen Kinderbetreuung
- einer familienbewussteren Arbeitswelt - Vereinbarkeit von Erziehung und Erwerbstätigkeit für Mütter und Väter
- und gezielter finanzieller Förderung - Orientierung des Elterngeldes am individuellen Erwerbseinkommen.
Erwerbstätige Eltern, die ihr Berufsleben unterbrechen oder ihre Erwerbstätigkeit auf höchstens 30 Stunden wöchentlich reduzieren, erhalten 12 Monate lang einen Einkommensersatz von mindesten 67 % des vorherigen Nettoeinkommens, höchstens 1800 Euro monatlich.
Geringverdiener (monatliche Nettoeinkommen unter 1000,-- €) erhalten eine stufenweise Erhöhung der Ersatzrate von 67% bis 100%.
Zwei Partnermonate werden zusätzlich als Bonus gewährt, wenn auch der Partner wegen der Kindererziehung seine Erwerbstätigkeit einschränkt.
Das Elterngeld erkennt die Betreuungsleistung und Erziehung durch die Eltern an. Deshalb ist auch einem Elternteil, der nicht voll erwerbstätig ist, ein Mindestbetrag in Höhe von 300 Euro monatlich für 12 Monate garantiert, wenn vor der Geburt keine Erwerbstätigkeit bestanden hat.
Eltern von Kindern, die in enger zeitlicher Folge geboren werden, werden durch einen Geschwisterbonus besonders berücksichtigt.
Informationen zum Elterngeld erhalten Sie unter der Telefon-Hotline 0641-3034-444. Im Internet finden Sie weitere Informationen hier.
Sprechtage des Hessischen Amtes für Versorgung und Soziales Frankfurt finden in diesem Jahr an folgenden Tagen statt:
Jeden zweiten Donnerstag des laufenden Monats zu den unten angeführten Sprechzeiten.
Die Sprechtage finden im Offenbacher Rathaus im Obergeschoss, Saal 3 in der Zeit von 12:00 bis 16:00 Uhr statt. Wartenummern werden jeweils ab 10:00 Uhr beim Pförtner ausgegeben.
| Weitere Auskünfte unter: | Hessisches Amt für Versorgung und Soziales, Walter-Möller-Platz 1, 60439 Frankfurt am Main |
| Sonstige Hinweise: | Auskünfte zum Thema Bundeserziehungsgeld können auch telefonisch von Frau Rothländer, Telefon 069/1567-297, und Herrn Maras, Telefon 069/1567-219, erteilt werden. |
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