Vaterschaftsanerkennung
Offenbach, den 05.03.2004, letzte Bearbeitung: 10.06.2011| Wann erforderlich: | Für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern oder verheirateter Mütter, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsverfahrens geboren ist |
| Welche Unterlagen sind mitzubringen: | Abstammungs- oder Geburtsurkunde von Vater, Mutter und Kind sowie Personalausweis oder Reisepass der Eltern |
| Sind Formulare auszufüllen: | nein |
| Persönliches Erscheinen: | ja Öffnungszeiten: Dienstag und Donnerstag von 08.30 bis 11.30 Uhr. Und nach Vereinbarung. |
| Kosten: | keine |
| Weitere Auskünfte unter: | Tel.: 0 69 / 80 65 - 28 83 oder 34 03, |
| Dauer: | ca. 1 Stunde |
| Sonstige Hinweise: | Vaterschaftsanerkennung vor Geburt eines Kindes möglich; Vaterschaftsanerkennung auch vor Standesamt, Notar oder Gericht möglich. |
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