Anmeldung zur Heirat
Offenbach, den 04.03.2004, letzte Bearbeitung: 16.06.2010Wenn Sie Ihre Eheschließung anmelden wollen, beachten Sie bitte folgendes:
Bitte melden Sie Ihre beabsichtigte Eheschließung mündlich oder schriftlich beim Standesamt an. Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung ist das Standesamt in dessen Bezirk zumindest einer von Ihnen seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.
Wenn Sie vor einem nicht zuständigen Standesamt heiraten möchten, so muss die Anmeldung trotzdem beim zuständigen Standesamt erfolgen.
Ihre Eheschließung können Sie frühestens sechs Monate vorher anmelden.
Eheschließungstermine können erst bei der Anmeldung zur Eheschließung reserviert oder vereinbart werden.
Es empfiehlt sich eine rechtzeitige Anmeldung zur Eheschließung, wenn diese in den Sommermonaten, zu besonderen Daten und Feiertagen stattfinden soll.
Bei der Anmeldung müssen Sie Angaben zu Ihrer Person machen und urkundliche Nachweise vorlegen, die es uns ermöglichen, die Prüfung Ihrer Ehefähigkeit und die Ermittlung etwaiger Eheverbote vornehmen zu können.
Deshalb sollten Sie Ihre Anmeldung möglichst persönlich vornehmen. Ist dies nicht möglich, dann müssen Sie eine schriftliche Erklärung (Vollmacht hier im Format pdf) darüber abgeben, dass die Anmeldung durch Ihre/n Verlobte/n oder in Vertretung durch eine dritte Person erfolgen kann.
Zur Anmeldung der Eheschließung benötigen Sie folgende Unterlagen:
In jedem Fall
- eine aktuelle Geburtsurkunde oder
- eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
- eine Geburtsurkunde bzw. Auszug aus dem Geburtsregister (mehrsprachig), bei Geburt im Ausland
- eine neue Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde mit Angabe über den Familienstand (bei Wohnsitz in Offenbach am Main nicht erforderlich)
- ausländische Staatsangehörige benötigen zusätzlich ein Ehefähigkeitszeugnis bzw. einen aktuellen heimatstaatlichen/konsularischen Familienstandsnachweis
- aktuelle Geburtsurkunden von gemeinsamen Kindern
- Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit, wenn diese nicht bei der Geburt erworben wurde (Einbürgerungsurkunde, Registrierschein, Staatsangehörigkeitsurkunden)
- Personalausweis oder Reisepass
- ausländische Urkunden bitte im Original mit deutscher Übersetzung vorlegen; Übersetzungen müssen in Deutschland angefertigt werden
- ausländische Urkunden bedürfen teilweise der Anbringung einer Apostille oder Legalisation bzw. Richtigkeitsprüfung
Verlobte die der deutschen Sprache nicht mächtig sind müssen einen Dolmetscher mitbringen.
Zusätzlich von Verlobten die bereits verheiratet waren oder eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft begründet hatten:
- eine aktuelle Eheurkunde der Vorehe, mit Auflösungsvermerk
- eine Internationale Heiratsurkunde bei Eheschließung im Ausland
- das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (ausländische Entscheidungen in Ehesachen bedürfen der Anerkennung im deutschen Rechtsbereich)
- die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten(wenn die Vorehe durch Tod aufgelöst ist)
- rechtskräftiges Urteil des Familiengerichts über die Aufhebung oder das Nichtbestehen einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft
Begriffserläuterungen finden Sie hier!
Die vorgenannten Auskünfte sind nicht verbindlich. Besonders bei Beteiligung ausländischer Staatsangehöriger oder Berücksichtigung ausländischer Rechte sind persönliche Informations- und Beratungsgespräche unbedingt erforderlich.
Bearbeitungsdauer
Bei persönlicher Vorsprache im Standesamt müssen Sie teilweise mit einer sehr langen Wartezeit rechnen.
Wir empfehlen Ihnen individuelle Terminabsprachen außerhalb der Sprechstunden.
Gebühren
Die Anmeldung zur Eheschließung und die Eheschließung sind gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr wird fallbezogen berechnet, siehe Gebührentabelle.
Zahlungsmöglichkeiten
Barzahlung, EC-Karte (mit Pin), Verrechnungsscheck
Offenbach.de
Stadtwerke Offenbach Holding
Energieversorgung Offenbach AG
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