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Dienstleistungs-Steckbrief

Heirat

Offenbach, den 16.03.2004, letzte Bearbeitung: 16.06.2010

Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung ist das Standesamt in dessen Bezirk Sie einen Haupt- oder Nebenwohnsitz haben. Dieses Standesamt kann die Eheschließungsunterlagen an das Standesamt weiterleiten, bei dem Sie die Ehe schließen möchten. Bei der Anmeldung zur Eheschließung müssen Sie Angaben zu Ihrer Person machen und urkundliche Nachweise vorlegen die uns die Prüfung ermöglichen, ob Sie die Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllen. Sie können Ihre Eheschließung frühestens sechs Monate vorher anmelden. Eheschließungstermine werden erst bei der Anmeldung zur Eheschließung reserviert oder vereinbart. Es empfiehlt sich eine rechtzeitige Anmeldung, wenn die Eheschließung in den Sommermonaten, zu besonderen Daten oder vor Feiertagen stattfinden soll. Weiter zu Heiraten im Büsing-Palais.

Wann erforderlich:

Wenn Sie heiraten wollen.

Welche Unterlagen sind mitzubringen:

Begriffserläuterungen finden Sie hier!

In jedem Fall:

ausländische Staatsangehörige benötigen zusätzlich:

  • ein Ehefähigkeitszeugnis
  • einen aktuellen heimatstaatlichen/konsularischen Familienstandsnachweis
  • aktuelle Geburtsurkunden von gemeinsamen Kindern
  • Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit, wenn diese nicht bei der Geburt erworben wurde. (Einbürgerungsurkunde, Registrierschein, Staatsangehörigkeitsurkunden)
  • Personalausweis oder Reisepass

 


Ausländische Urkunden bitte im Original mit deutscher Übersetzung vorlegen; Übersetzungen müssen in Deutschland angefertigt werden.


Ausländische Urkunden bedürfen teilweise der Anbringung einer Apostille oder Legalisation bzw. Richtigkeitsprüfung.


Verlobte die der deutschen Sprache nicht mächtig sind müssen einen Dolmetscher mitbringen.


Zusätzlich von Verlobten die bereits verheiratet waren oder eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft begründet hatten:

  • aktuelle Eheurkunde der Vorehe, mit Vermerk über die Auflösung
  • internationale Heiratsurkunde bei Eheschließung im Ausland
  • das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (ausländische Entscheidungen in Ehesachen bedürfen der Anerkennung im deutschen Rechtsbereich),
  • die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten (wenn die Vorehe durch Tod aufgelöst ist)
  • rechtskräftiges Urteil des Familiengerichts über die Aufhebung oder das Nichtbestehen einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft

    Die vorgenannten Auskünfte sind nicht verbindlich. Besonders bei Beteiligung ausländischer Staatsangehöriger oder Berücksichtigung ausländischer Rechte sind persönliche Informations- und Beratungsgespräche unbedingt erforderlich
Sind Formulare auszufüllen:

Alle Formulare werden vom Standesamt ausgefüllt.

Persönliches Erscheinen:

Nein, aber sinnvoll. Sind Sie verhindert, so müssen Sie eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, dass die Anmeldung durch Ihre Verlobte/Ihren Verlobten oder in Vertretung durch eine dritte Person erfolgen kann (Formgebundenes Formular, nur beim Standesamt erhältlich).

Kosten:

Die Anmeldung zur Eheschließung und die Eheschließung sind gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr wird fallbezogen berechnet.

Zahlungsweise:

Bar, durch Scheck oder EC-Cash (mit PIN).

Weitere Auskünfte unter:

069 / 80 65 - 24 71

069 / 80 65 - 25 71

hier zur Übersicht der Ansprechpartner des Standesamtes.

Dauer:

Die Bearbeitungszeit beträgt durchschnittlich 30-45 Minuten. Bei persönlicher Vorsprache im Standesamt müssen Sie teilweise mit sehr langen Wartezeiten rechnen. Wir empfehlen Ihnen individuelle Terminabsprachen ausserhalb der Sprechstunden.

Sonstige Hinweise:

Ein Wartemöglichkeit mit Stühlen ist vorhanden, ebenso eine Besucher- und Behindertentoilette (jeweils im Foyer des Rathaus-Erdgeschosses). Zugang für Rollstuhlfahrer: Über den Südeingang (Stadthofseite) des Rathauses ebenerdig bis zu uns.

Standesamt - Abteilung Eheschließungen u. Lebenspartnerschaften

Berliner Straße 100
63065 Offenbach am Main
0 69 / 80 65 - 24 71; 0 69 / 80 65 - 25 71
standesamt@offenbach.de

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