Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung ist das Standesamt in dessen Bezirk Sie einen Haupt- oder Nebenwohnsitz haben. Dieses Standesamt kann die Eheschließungsunterlagen an das Standesamt weiterleiten, bei dem Sie die Ehe schließen möchten. Bei der Anmeldung zur Eheschließung müssen Sie Angaben zu Ihrer Person machen und urkundliche Nachweise vorlegen die uns die Prüfung ermöglichen, ob Sie die Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllen. Sie können Ihre Eheschließung frühestens sechs Monate vorher anmelden. Eheschließungstermine werden erst bei der Anmeldung zur Eheschließung reserviert oder vereinbart. Es empfiehlt sich eine rechtzeitige Anmeldung, wenn die Eheschließung in den Sommermonaten, zu besonderen Daten oder vor Feiertagen stattfinden soll. Weiter zu Heiraten im Büsing-Palais.
| Wann erforderlich: | Wenn Sie heiraten wollen. |
| Welche Unterlagen sind mitzubringen: | Begriffserläuterungen finden Sie hier! In jedem Fall:
ausländische Staatsangehörige benötigen zusätzlich:
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| Sind Formulare auszufüllen: | Alle Formulare werden vom Standesamt ausgefüllt. |
| Persönliches Erscheinen: | Nein, aber sinnvoll. Sind Sie verhindert, so müssen Sie eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, dass die Anmeldung durch Ihre Verlobte/Ihren Verlobten oder in Vertretung durch eine dritte Person erfolgen kann (Formgebundenes Formular, nur beim Standesamt erhältlich). |
| Kosten: | Die Anmeldung zur Eheschließung und die Eheschließung sind gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr wird fallbezogen berechnet. |
| Zahlungsweise: | Bar, durch Scheck oder EC-Cash (mit PIN). |
| Weitere Auskünfte unter: | 069 / 80 65 - 24 71 069 / 80 65 - 25 71 hier zur Übersicht der Ansprechpartner des Standesamtes. |
| Dauer: | Die Bearbeitungszeit beträgt durchschnittlich 30-45 Minuten. Bei persönlicher Vorsprache im Standesamt müssen Sie teilweise mit sehr langen Wartezeiten rechnen. Wir empfehlen Ihnen individuelle Terminabsprachen ausserhalb der Sprechstunden. |
| Sonstige Hinweise: | Ein Wartemöglichkeit mit Stühlen ist vorhanden, ebenso eine Besucher- und Behindertentoilette (jeweils im Foyer des Rathaus-Erdgeschosses). Zugang für Rollstuhlfahrer: Über den Südeingang (Stadthofseite) des Rathauses ebenerdig bis zu uns. |
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