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Dienstleistungs-Steckbrief

Unterhaltsvorschuss

Offenbach, den 02.03.2004, letzte Bearbeitung: 30.04.2010
Wann erforderlich:

Der unterhaltspflichtige Elternteil zahlt keinen Unterhalt und das Kind ist noch keine 12 Jahre alt. Der/die Antragsteller/in muss allein erziehend und ledig, geschieden, getrennt lebend oder verwitwet sein

Welche Unterlagen sind mitzubringen:

Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde des Kindes
- Meldebscheinigung
- Nachweis über Aufenthaltserlaubnis
- Scheidung- bzw. Unterhaltsurteil
- Schulbescheinigung
- ggf. Sterbeurkunde und Nachweis über Waisenrente

Sind Formulare auszufüllen:

nein

Persönliches Erscheinen:

ja

Öffnungszeiten:

Dienstag und Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr. Und nach Vereinbarung.

Kosten:

keine

Weitere Auskünfte unter:

Tel.: 0 69 / 80 65 - 28 83 oder 34 03, Fax: 0 69 / 80 65 - 31 87

Dauer:

ca. 4 Wochen

Sonstige Hinweise:

siehe auch " Beistandschaft "

Kontakt

Gabriela Kowalski
Berliner Str. 100
63061 Offenbach am Main
0 69 / 80 65 - 28 83 oder 34 03
gabriela.kowalski@ offenbach.de

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Jugendamt Offenbach

Berliner Straße 100
63061 Offenbach am Main
0 69 / 80 65 - 34 41 / 22 83
jugendamt@offenbach.de

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