Unterhaltsvorschuss
Offenbach, den 02.03.2004, letzte Bearbeitung: 30.04.2010| Wann erforderlich: | Der unterhaltspflichtige Elternteil zahlt keinen Unterhalt und das Kind ist noch keine 12 Jahre alt. Der/die Antragsteller/in muss allein erziehend und ledig, geschieden, getrennt lebend oder verwitwet sein |
| Welche Unterlagen sind mitzubringen: | Personalausweis oder Reisepass |
| Sind Formulare auszufüllen: | nein |
| Persönliches Erscheinen: | ja Öffnungszeiten: Dienstag und Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr. Und nach Vereinbarung. |
| Kosten: | keine |
| Weitere Auskünfte unter: | Tel.: 0 69 / 80 65 - 28 83 oder 34 03, Fax: 0 69 / 80 65 - 31 87 |
| Dauer: | ca. 4 Wochen |
| Sonstige Hinweise: | siehe auch " Beistandschaft " |
Offenbach.de
Stadtwerke Offenbach Holding
Energieversorgung Offenbach AG
Artikel drucken
Als PDF anzeigen