Merkblatt Sterbefall
Offenbach, den 04.03.2004, letzte Bearbeitung: 24.09.2009Merkblatt zur Beurkundung von Sterbefällen
Wenn Sie unnötige Wartezeiten im Standesamt vermeiden wollen, faxen Sie uns Ihre Sterbefallanzeige, den Leichenschauschein sowie alle weiteren erforderlichen Urkunden und Unterlagen vorab zu. Sind Sie noch nicht im Besitz des Leichenschauscheines, geben Sie uns bitte Todesort, Todeszeit und Todesart (natürlicher oder unnatürlicher Tod) genau an.
Die Verantwortung für die per Fax übermittelten Daten trägt die Verfasserin/der Verfasser.
Bitte teilen Sie uns unbedingt mit, wie wir bei Rückfragen mit Ihnen Kontakt aufnehmen können.
Wir bemühen uns, die Sterbeurkunden bis zu Ihrer persönlichen Vorsprache fertig zu stellen oder unterschriftsreif vorzubereiten.
Sicherheitshalber können Sie vor Ihrer persönlichen Vorsprache noch einmal mit uns Kontakt aufnehmen.
Fernkopien sind nach der geltenden Rechtsauffassung unbeglaubigte Fotokopien. Bitte legen Sie bei Ihrer persönlichen Vorsprache die vorab per Fax übermittelten Urkunden im Original vor.
Um nach der Beurkundung des Sterbefalls die gesetzlich vorgeschriebenen Mitteilungen an andere Behörden (Finanzamt, Ortsgericht, Nachlassgericht) machen zu können, benötigen wir neben den Angaben aus der Sterbefallanzeige noch zusätzliche Angaben, z.B. über Angehörige der verstorbenen Person.
Bitte teilen Sie uns mit, wie viele Sterbeurkunden und für welche Zwecke Sie diese benötigen.
Hier ein Urkundenbestellformular im Format pdf.
Offenbach.de
Stadtwerke Offenbach Holding
Energieversorgung Offenbach AG
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