Dienstleistungs-Steckbrief
Leichenpass
Offenbach, den 28.02.2008, letzte Bearbeitung: 03.09.2009| Wann erforderlich: | Bei Überführung einer Leiche ins Ausland oder in die Bundesländer, deren Rechtsvorschriften für die Beförderung oder Bestattung der Leiche einen Leichenpass verlangen. |
| Welche Unterlagen sind mitzubringen: |
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| Sind Formulare auszufüllen: | Schriftliche Erklärung des Bestattungsunternehmens, dass die Leiche den Vorschriften entsprechend eingesargt und befördert wird. |
| Persönliches Erscheinen: | Die Aushändigung des Leichenpasses ist nur an ein Bestattungsunternehmen möglich. |
| Kosten: | 27 Euro |
| Zahlungsweise: | Bar, Euro-Scheck, EC-Cash (mit PIN) |
| Weitere Auskünfte unter: | 069 / 80 65 - 2371 hier zur Übersicht der Ansprechpartner des Standesamtes. |
| Dauer: | 20 Minuten |
| Sonstige Hinweise: | Pietäten in Offenbach a.M. |
Offenbach.de
Stadtwerke Offenbach Holding
Energieversorgung Offenbach AG
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