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Dienstleistungs-Steckbrief

Leichenpass

Offenbach, den 28.02.2008, letzte Bearbeitung: 03.09.2009
Wann erforderlich:

Bei Überführung einer Leiche ins Ausland oder in die Bundesländer, deren Rechtsvorschriften für die Beförderung oder Bestattung der Leiche einen Leichenpass verlangen.

Welche Unterlagen sind mitzubringen:

  • Leichenschauschein 
  • ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Überführung

Sind Formulare auszufüllen:

Schriftliche Erklärung des Bestattungsunternehmens, dass die Leiche den Vorschriften entsprechend eingesargt und befördert wird.

Persönliches Erscheinen:

Die Aushändigung des Leichenpasses ist nur an ein Bestattungsunternehmen möglich.

Kosten:

27 Euro

Zahlungsweise:

Bar, Euro-Scheck, EC-Cash (mit PIN)

Weitere Auskünfte unter:

069 / 80 65 - 2371

hier zur Übersicht der Ansprechpartner des Standesamtes.

Dauer:

20 Minuten

Sonstige Hinweise:

Pietäten in Offenbach a.M.

Standesamt

Berliner Straße 100
63065 Offenbach am Main
0 69 / 80 65 - 28 71 (Geschäftszimmer)
standesamt@offenbach.de

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