Straßenmusik
Offenbach, den 28.02.2008, letzte Bearbeitung: 29.07.2009| Wann erforderlich: | Sie sind Straßenmusiker und wollen auch in Offenbach auftreten? |
| Sind Formulare auszufüllen: | Nein. Musikalischen Darbeitungen sind in Offenbach genehmigungsfrei. Jedoch sind nach § 17 der Offenbacher Straßenordung folgende Punkte einzuhalten: 1) Gesang oder Instrumente dürfen nicht nicht über Verstärkeranlagen dargeboten werden. 2) Die Darbietung darf nur eine Stunde an einem Ort dargeboten werden. Danach muss der Standort so gewechslet werden, dass die Darbeitungen am ursprünglichen Platz nicht mehr zu hören ist. 3) Am gleichen Standort darf für eine Stunde keine Darbeitung erfolgen. |
| Persönliches Erscheinen: | Nein. |
| Kosten: | Keine. |
| Weitere Auskünfte unter: | Frau Roth Zimmer 1214 Berliner Str. 60 63065 Offenbach Telefon: 0 69 / 80 65 - 38 21 Fax: 0 69 / 80 65 - 23 19 E-Mail: ordnungsamt@offenbach.de |
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