Jugendarbeitsschutz - Bescheinigung des Jugendamtes
Offenbach, den 06.12.2007, letzte Bearbeitung: 30.04.2010| Wann erforderlich: | Bei Mitwirkung von Kindern im Alter über 6 Jahre bei Theatervorstellungen bis zu 4 Stunden täglich in der zeit von 10 bis 23 Uhr (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 JArbSchG) sowie Musikaufführungen und anderen Aufführungen, bei Werbeveranstaltungen, bei Aufnahmen im Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen), auf Ton- und Bildträger, bei Film- und Fotoaufnahmen bis zu 3 Stunden täglich in der Zeit von 8 bis 22 Uhr. Bei Kindern über 3 bis 6 Jahre bis zu 2 Stunden täglich in der Zeit von 8 bis 17 Uhr (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 JArbSchG) |
| Sind Formulare auszufüllen: | Das Formular, auf dem das Jugendamt seine Bestätigung erteilt, wird vom Arbeitgeber ausgehändigt. Sollte der Arbeitgeber nicht über ein solches Formular verfügen, kann das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt, Gutleutstr. 138, 60327 Frankfurt am Main als zuständige Aufsichtsbehörde im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes angesprochen werden. |
| Persönliches Erscheinen: | Der vereinbarte Termin sollte zusammen mit dem betreffenden Kind wahrgenommen werden. |
| Kosten: | Keine |
| Weitere Auskünfte unter: |
Jugendamt, Abteilung Grundsatz Rathaus, 4. Stock, Zimmer 402 Telefon: 069 - 8065 3442 |
| Dauer: | 15 Minuten Bitte telefonisch oder per E-Mail Termin vereinbaren |
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