Ordnungswidrigkeit im Baubereich
Offenbach, den 21.06.2007, letzte Bearbeitung: 23.04.2013Bei Verstößen gegen das Baurecht muss das Bauaufsichtsamt aber auch in für die Bauherrschaft oder Grundstückseigentümer/in unangenehmer Hinsicht tätig werden. Dies ist insbesondere bei "Schwarzbauten" oder bei Abweichungen von genehmigten Bauplänen der Fall. Solche Rechtsverstöße (Bauordnungswidrigkeiten) haben in aller Regel die Einstellung der Bauarbeiten und die Verhängung eines Bußgeldes gegen die verursachende Person zur Folge. Falls die durchgeführten Bauarbeiten auch nachträglich nicht genehmigungsfähig sein sollten, kann schlimmstenfalls die Beseitigung der baulichen Anlage angeordnet werden.
Wir empfehlen Ihnen daher dringend, sich vor Durchführung jeglicher Bautätigkeit mit der Bauaufsicht zwecks eines informativen Gesprächs in Verbindung zu setzen. Wie bereits erwähnt, gehört die Bauberatung zu einer der vordringlichsten Aufgaben, der die Mitarbeiter/innen des Bauaufsichtsamtes gerne für Sie nachkommen.
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