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Welche Beiträge gibt es, und wer muss wieviel zahlen?

Offenbach, den 21.06.2007
Beate Hock

Wer im Stadtgebiet von Offenbach baut oder ein Grundstück, ein Haus oder eine Eigentumswohnung besitzt, auf den können Beiträge zukommen. Hier können Sie sich informieren.

Welche Beiträge gibt es?

Erschließungsbeiträge werden für die erstmalige Herstellung von Straßen inklusive Entwässerung und Beleuchtung erhoben.

Straßenausbaubeiträge werden für die Erneuerung von Grund auf sowie die Umgestaltung dieser Straßen erhoben.

Kanalanschlußbeiträge werden für die Möglichkeit des Anschlusses eines Grundstücks an das öffentliche Kanalnetz erhoben.

Wer muss den Beitrag erbringen ?
Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bescheides Eigentümer/in des Grundstückes bzw. einer Eigentumswohnung ist, d.h., wer zu diesem Zeitpunkt im Grundbuch als Eigentümer/in eingetragen ist.
Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so tritt der/die Erbbauberechtigte an die Stelle des Eigentümers.
Mehrere Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner.

Wie werden diese Beiträge berechnet ?
Der Gesamtaufwand wird um die nicht beitragsfähigen Kosten und einen Stadtanteil reduziert.
Die Verteilung der umlagefähigen Kosten auf die anliegenden Grundstücke erfolgt nach der Grundstücksgröße und der Bebaubarkeit.

Beispiel:
1). 400 m² Grundstücksfläche x Nutzungsfaktor 1,50 bei Bebauung mit 3 Vollgeschossen = 600 Anteile
2). 70.000,00 € umlagefähige Kosten : 12.400 Gesamtanteile aller Grundstücke = 5,64516 € pro Anteil
3). 600 Anteile des Grundstücks x 5,64516 € = 3.387,10 € auf das Grundstück entfallender Beitrag