Baugenehmigung
Offenbach, den 23.04.2013| Wann erforderlich: | Grundsätzlich bei Neubauten und wesentlichen Änderungen an bestehenden Gebäuden bzw. deren Nutzung. Mit der Realisierung eines genehmigungspflichtigen Vorhabens darf erst begonnen werden, wenn zuvor die Baugenehmigung erteilt und der Baubeginn angezeigt wurde |
| Welche Unterlagen sind mitzubringen: | In der Regel: Bauantragsformular, Liegenschaftsplan, Freiflächenplan, Baubeschreibung, Berechnungen, Bauzeichnungen, Grundrisse, Schnitte |
| Sind Formulare auszufüllen: | Ja, diverse Formulare nötig |
| Persönliches Erscheinen: | Nicht zwingend erforderlich |
| Kosten: | Abhängig von den Baukosten, mindestens jedoch 51,13 €. |
| Zahlungsweise: | Baugenehmigungen mit einer Gebühr bis zu 100,00 € werden im Regelfall direkt zugeschickt. Die Gebühr ist nach Erhalt der Baugenehmigung innerhalb von 14 Tagen zu überweisen. Baugenehmigungen mit einer Gebühr über 100,00 € sind vorab zu bezahlen. Bei Abholung ist der Nachweis der Zahlung vorzulegen. |
| Dauer: | Bei Vollständigkeit der Unterlagen in der Regel drei Monate. |
Offenbach.de
Stadtwerke Offenbach Holding
Energieversorgung Offenbach AG
Artikel drucken
Als PDF anzeigen