Bauvoranfrage
Offenbach, den 04.02.2004, letzte Bearbeitung: 05.12.2007| Wann erforderlich: | Bei Unklarheiten, ob Bebauung auf dem Grundstück baurechtlich zulässig ist. Zum einen muss vielleicht eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt werden; zum anderen muss eventuell geprüft werden, ob das beabsichtigte Vorhaben auf dem Grundstück planungsrechtlich zulässig ist, da es keinen Bebauungsplan gibt, der hierfür Aussagen trifft. |
| Welche Unterlagen sind mitzubringen: | Eine Bauvoranfrage muss stets schriftlich von der Bauherrschaft und der/dem zuständigen Architektin/Architekten beantragt werden. Das Antragsformular ist unter Beifügung der erforderlichen Bauvorlagen bei der Bauaufsicht einzureichen. |
| Sind Formulare auszufüllen: | Formular "Bauantrag/Bauvoranfrage" |
| Persönliches Erscheinen: | Nein |
| Sonstige Hinweise: | Gültigkeit: 3 Jahre Verlängerung: auf schriftlichen Antrag um jeweils 1 Jahr |
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