Absteckungen für Gebäude
Offenbach, den 28.02.2008, letzte Bearbeitung: 12.01.2009Nach den Eintragungen und Festlegungen in dem Liegenschaftsplan (alte Bezeichnung Amtlicher Lageplan zum Bauantrag) werden die Eckpunkte der Grundfläche des geplanten Bauvorhabens in die Örtlichkeit übertragen und markiert. Die Markierungen werden in der Regel auf das Schnurgerüst übertragen. Weiterhin wird die Höhenlage des Bauvorhabens in die Örtlichkeit übertragen und festgelegt. Über diese Absteckung wird eine Absteckungsskizze mit den übertragenen Maßen gefertigt und eine Absteckungsbescheinigung ausgestellt.
| Wann erforderlich: | Nach § 65 Abs. 2 Hessische Bauordnung muss vor Baubeginn die Grundfläche des Gebäudes abgesteckt und seine Höhenlage festgelegt sein. Ist nach den Bauvorlagen Grenzbebauung vorgesehen oder die Lage des Gebäudes auf dem Grundstück durch Bezug auf die Grundstücksgrenzen bestimmt, ist die Absteckung von einer oder einem Prüfsachverständigen für Vermessungswesen zu bescheinigen. |
| Welche Unterlagen sind mitzubringen: | Baugenehmigung bzw. Liegenschaftsplan (Amtlicher Lageplan zum Bauantrag) mit eingetragenem Bauvorhaben, Bauzeichnungen bzw.Achspläne bei größeren Bauvorhaben. |
| Sind Formulare auszufüllen: | nein |
| Persönliches Erscheinen: | nein |
| Kosten: | Abhängig von der Höhe der Rohbaukosten. Beispielsweise kostet eine Absteckung 1009 € für ein Einfamilienwohnhaus bei einem Rohbauwert in Höhe von 150.000 €. |
| Zahlungsweise: | Es wird Ihnen eine Rechnung zugestellt |
| Weitere Auskünfte unter: | - Baubüro Offenbach |
| Dauer: | innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Auftragserteilung |
Offenbach.de
Stadtwerke Offenbach Holding
Energieversorgung Offenbach AG
Artikel drucken
Als PDF anzeigen