Genehmigung von Gehwegabsenkungen
Offenbach, den 04.07.2008, letzte Bearbeitung: 11.07.2008| Wann erforderlich: | Wenn Sie eine Grundstückszufahrt herstellen möchten oder eine barrierefreie Gehwegauffahrt für Rollstuhlfahrer gestalten wollen, benötigen Sie eine Genehmigung zur Absenkung des Gehweges. |
| Welche Unterlagen sind mitzubringen: | Erforderlich ist ein formloser schriftlicher Antrag sowie ein Flurkartenauszug (Maßstab max. 1:1.000), in dem die geplante Grundstückszufahrt bzw. Absenkung eingezeichnet ist. |
| Persönliches Erscheinen: | ist ggf. erforderlich |
| Kosten: | Die Erteilung einer Genehmigung zur Absenkung des Gehweges erfolgt in der Stadt Offenbach am Main kostenlos. |
| Weitere Auskünfte unter: | Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Hohenberger (Technischer Sachbearbeiter): |
| Dauer: | Der Antrag muss gemäß der Richtlinien der Stadt Offenbach am Main mindestens sechs Wochen vor Baubeginn beim Amt für Stadtplanung und Baumanagement vorgelegt werden. |
Offenbach.de
Stadtwerke Offenbach Holding
Energieversorgung Offenbach AG
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