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Dienstleistungs-Steckbrief

Genehmigung von Gehwegabsenkungen

Offenbach, den 04.07.2008, letzte Bearbeitung: 11.07.2008
Wann erforderlich:

Wenn Sie eine Grundstückszufahrt herstellen möchten oder eine barrierefreie Gehwegauffahrt für Rollstuhlfahrer gestalten wollen, benötigen Sie eine Genehmigung zur Absenkung des Gehweges.

Welche Unterlagen sind mitzubringen:

Erforderlich ist ein formloser schriftlicher Antrag sowie ein Flurkartenauszug (Maßstab max. 1:1.000), in dem die geplante Grundstückszufahrt bzw. Absenkung eingezeichnet ist.

Persönliches Erscheinen:

ist ggf. erforderlich

Kosten:

Die Erteilung einer Genehmigung zur Absenkung des Gehweges erfolgt in der Stadt Offenbach am Main kostenlos.

Weitere Auskünfte unter:

Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Hohenberger (Technischer Sachbearbeiter):

per Email: horst-dieter.hohenberger@offenbach.de
per Telefon: (0 69) 80 65 - 36 88
per Fax: (0 69) 80 65 - 34 33
per Post: Stadtverwaltung Offenbach am Main, Amt 60.22, Verkehrswegebau und -erhaltung, 63061 Offenbach am Main

Dauer:

Der Antrag muss gemäß der Richtlinien der Stadt Offenbach am Main mindestens sechs Wochen vor Baubeginn beim Amt für Stadtplanung und Baumanagement vorgelegt werden.