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Wohngeld

Offenbach, den 12.03.2008, letzte Bearbeitung: 21.09.2009

Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens. Dabei wird unterschieden zwischen dem Mietzuschuss für eine Wohnung und dem Lastenzuschuss für ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung. Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt.

Ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld zusteht, hängt ab von:
- der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
- der Höhe des Gesamteinkommens
- der Höhe der nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähigen Miete oder (z.B. bei Eigenheimen) Belastung


zu näheren Einzelheiten: Link zum Wohngeldgesetz

Für die Einkommensermittlung ist vom steuerrechtlichen Einkommensbegriff auszugehen, das heißt, für das Gesamteinkommen sind alle steuerpflichtigen positiven Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu Grunde zu legen. Damit verbunden ist eine vollständige oder teilweise Anrechnung bestimmter steuerfreier Leistungen Das maßgebliche Gesamteinkommen ist die Summe der Jahreseinkommen aller zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder abzüglich bestimmter Abzugs- und Freibeträge (z.B. für Schwerbehinderungen). Als Jahreseinkommen ist das Einkommen zu Grunde zu legen, das zum Zeitpunkt der Antragstellung im Bewilligungszeitraum zu erwarten ist. Hierzu kann auch von dem Einkommen ausgegangen werden, das innerhalb der letzten 12 Monate vor der Antragstellung erzielt worden ist.

Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Wohngeldberechtigte, die Leistungen der Sozialhilfe oder Kriegsopferfürsorge erhalten, müssen in der Regel keinen gesonderten Antrag stellen.

Wohngeldanträge erhalten Sie auch außerhalb der Sprechstunden im Geschäftszimmer des Wohnungsamtes.

Persönliche Vorsprachen beim Wohnungsamt sind während der regulären Öffnungszeiten (Dienstag und Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr) oder nach Vereinbarung möglich. Unterlagen können auch auf dem Postweg, per Fax (069/8065-2241) oder per e-Mail unter wohnungsamt@offenbach.de eingereicht/ angefordert werden.

Weitere Informationen zum Thema Wohngeld:
- Ratschläge und Hinweise vom Ministerium

- Flyer zur Wohngeldreform 01.01.2009