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Anwendungsbereich

Offenbach, den 19.11.2004, letzte Bearbeitung: 16.01.2012

Die in dem Mietspiegel aufgeführten Werte gelten ausschließlich für nicht preisgebundene Mietwohnungen mit einer Wohnfläche zwischen 35 und 100 Quadratmetern in Mehrfamilienhäusern.

Großwohnungen und Appartements mit Sonderausstattung sowie mit vollständiger Möblierung sind in dem Mietspiegel nicht berücksichtigt. Für solche Wohnungen ist aufgrund der zu geringen Anzahl eine statistische Auswertung nicht möglich. Die ortsübliche Miete kann nach den Verfahren im Kapitel „Allgemeines“ ermittelt werden.

Für öffentlich geförderte Wohnungen, auf die die Bestimmungen des Wohnraumförderungsgesetzes anzuwenden sind (Sozialwohnungen) oder für Wohnungen, für die aus anderen Gründen nur eine Kostenmiete erhoben werden darf, findet der Mietspiegel keine Anwendung.