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Neuer Bußgeldkatalog sorgt für mehr Klarheit

Offenbach, den 12.01.2012, letzte Bearbeitung: 23.03.2012

Hunde auf dem Spielplatz auszuführen, war in Offenbach auch bisher schon verboten. Jetzt können Hundehalter allerdings genau wissen, welches Bußgeld ihnen in einem solchen Fall blüht, nämlich 35 Euro. So regelt es der neue Bußgeldkatalog der Stadt Offenbach. Darin sind die häufigsten Ordnungswidrigkeiten zusammengefasst und die Verwarnungs- und Bußgelder beziffert.

Ob Stadtpolizei oder Müllermittler, Mitarbeiter des Ordnungsamtes erlassen täglich Bußgelder auf der unterschiedlicher städtischer Satzungen, Verordnungen oder Gesetze. So regelt beispielsweise die Offenbacher Straßenordnung, dass im Bereich von Baumwurzeln nicht geparkt werden darf, weil dies eine Gefahr für die Bäume darstellt. Insbesondere die Kastanien rund um den Wilhelmsplatz hätten darunter immer wieder zu leiden, so Ordnungsamtsleiter Peter Weigand.

Dass man Kippen oder Bananenschalen nicht achtlos wegwerfen darf, war auch bisher schon im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz geregelt. Der neue Bußgeldkatalog weist aus, dass für diese Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld von bis zu 25 Euro fällig wird. Wer illegal Bauschutt ablagert, dem drohen gar bis zu 5000 Euro Bußgeld.

Die Gesetze räumen den zuständigen Sachbearbeitern beim Ordnungsamt einen Ermessensspielraum bei der Festsetzung von Verwarnungs- und Bußgeldern ein. Die Höhe richtet sich unter anderem nach der Schwere des Vergehens, nach der Höhe des Schadens und nach der Zahlungsfähigkeit des Übeltäters. Bisher war dieser Ermessensspielraum jedoch öffentlich kaum bekannt.

Anhand des Bußgeldkatalogs kann nun jeder nachvollziehen, in welchem Rahmen sich das Verwarnungs- oder Bußgeld bewegt. Und in vielen Fällen wurde die Höhe nun eindeutig festgesetzt. Das erleichtert auch der Verwaltung die Arbeit.

Auch Vergehen nach der städtischen Abfallsatzung, der Straßenreinigungssatzung und der Winterdienstsatzung oder dem Hessischen Straßengesetz wurden in den Katalog aufgenommen. Mehr als 70 Tatbestände aus den Bereichen Allgemeine Gefahrenabwehr und Sauberkeit sind erfasst.

Dass der gesetzliche Rahmen in der Praxis nicht immer nachvollziehbar ist, zeigt das Beispiel Hundehaufen auf dem Gehweg. Ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro sei in einem solchen Fall rechtlich zulässig, so Ordnungsdezernent Paul-Gerhard Weiß. Ihm ist aber klar, dass eine solche Regelung öffentlich nicht ernsthaft vermittelbar ist. Daher hat die Stadt Offenbach für solche Fälle Klarheit geschaffen: Ein Hundehaufen kostet 75 Euro.