Ordnung muss sein
Um das Miteinander möglichst angenehm und reibungslos zu gestalten, muss es verbindliche Regelungen für das Verhalten in öffentlichen Räumen geben.
Die Offenbacher Stadtverordnetenversammlung hat deshalb die Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, in den Anlagen und im Stadion "Bieberer Berg" der Stadt Offenbach am Main, kurz: die "Offenbacher Straßenordnung" beschlossen.
Diese Verordnung regelt insbesondere
- das Verhalten in Grünanlagen,
- die Nutzung von Straßen und Plätzen,
- das Anbringen von Werbung und
- das Verhalten im Fußballstadion am "Bieberer Berg".
Gefahrenabwehr-/ Offenbacher Straßenordnung
zusammenhängend bebaute Gebiete - Karte (Anlage 1)
Gefahrenabwehrverordnung_Bieberer-Berg
Ansprechpartner
Herr Kratz
Zimmer 1215
Berliner Straße 60
63065 Offenbach
Telefon: 0 69 / 80 65 - 31 66
Fax: 0 69 / 80 65 - 23 19
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