Hessisches Freiheitsentziehungsgesetz
Personen, die wegen einer psychischen Erkrankung aufgrund konkreter Handlungsweisen sich selbst gefährden oder eine Gefahr für andere darstellen, können nach dem Hessischen Freiheitsentziehungsgesetz in eine geschlossene Abteilung eines Krankenhauses auch gegen ihren Willen vorübergehend eingewiesen werden.
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Herr Kratz
Zimmer 1215
Berliner Str. 60
63065 Offenbach
Telefon: 0 69 / 80 65 - 31 66
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