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Intervention bei häuslicher Gewalt

Offenbach, den 01.04.2008

Gewalt gegen Frauen und Kinder in der Familie ist nach wie vor Teil unserer Wirklichkeit. Laut bundesweiten Studien hat jede dritte Frau bereits einmal Gewalterfahrungen erlitten, in Fällen häuslicher Gewalt sind es – auch nach neuesten Statistiken in Hessen – circa 90 % Frauen, die Gewalt von Männern erleben. Ob es sich um körperliche, seelische oder sexuelle Gewalt handelt – die Folgen für die Betroffenen sind schwerwiegend und hinterlassen Spuren für das ganze Leben.

Die Verbesserung des Interventionssystems bei häuslicher Gewalt ist eine Aufgabe von Frauenbeauftragten. Ziel ist es, zu erreichen, dass der Schutz vor Gewalt im sozialen Nahbereich eine staatliche Aufgabe ist, die sowohl Repression gegen Gewalttäter wie Prävention und Schutz für Betroffene sowie Aufklärung und Information der Öffentlichkeit umfasst. Dies kann nur durch Abstimmung und Vernetzung der beteiligten Stellen, von Polizei, Justiz, Beratungsstellen und zuständigen Fachämtern (Jugendamt, Sozialamt, Ordnungsamt, Ausländeramt und weitere) geschehen.

Aus diesem Grunde wurde in der Stadt Offenbach als einer der ersten in Hessen ein „Arbeitskreis gegen Gewalt an Frauen und Mädchen“ aus obengenannten Institutionen gebildet.

Ein wesentliches Hilfsangebot für von Gewalt bedrohte Frauen stellt das von der Stadt Offenbach und dem Land Hessen unterstützte Frauenhaus des Vereins Frauen helfen Frauen dar. Weitere Informationen: http://www.frauen-helfen-frauen-offenbach.de/. Dort gibt es für Frauen und Kinder, die Schutz vor häuslicher Gewalt benötigen, 32 Plätze und begleitende Hilfen.

Beratungen für Opfer von Vergewaltigungen und sexueller Nötigung bis zu sexueller Belästigung bietet in Offenbach weiterhin der Frauennotruf Pro Familia: http://www.frauennotrufe-hessen.de/.

In allen Fragen der Sexualpädagogik und der Familienplanung, auch Schwangerschaftskonfliktberatung wenden Sie sich an die Pro Familia in Offenbach.


In der Stadt Offenbach wird seit mehreren Jahren ein Programm „Beratung gegen Gewalt“ durchgeführt, das sich auf die Arbeit mit Gewalttätern spezialisiert hat.
Im Rahmen des Strafverfahrens kann nach § 153 StPO bei minderschweren Fällen häuslicher Gewalt Gewalttätern eine Beratungsauflage von 12 Stunden Beratung erteilt werden.