Erteilung einer Auskunft aus der Altflächendatei (Altlastenkataster)
Offenbach, den 28.02.2008, letzte Bearbeitung: 16.05.2008Das Amt für Umwelt, Energie und Mobilität führt seit vielen Jahren eine Datenbank über sogenannte Altflächen, auch Altlastenkataster genannt. Diese enthält eine Aufstellung über Grundstücke, die aufgrund ihrer gewerblichen Vornutzung mit Schadstoffen belastet sein können, und Informationen über die Nutzungshistorie, d.h. die ehemals dort gemeldeten Gewerbe, Begehungsprotokolle, Meldungen über Grundwasserschadensfälle, etc. Des Weiteren werden die Grundstücke in eine der Gefahrenstufen 1- 8 einsortiert. Stufe 1 bedeutet dabei, das Grundstück ist potentiell sehr stark belastet (weil dort z. B. ein Chemiebetrieb stand). Derzeit sind in der Datenbank rund 5000 Grundstück verzeichnet.
Informationen über Vornutzung und Vorbelastung sind immer dann sehr wichtig, wenn Baumaßnahmen anstehen, bei denen Erdmassen bewegt und dadurch eventuell Schadstoffe freigesetzt werden können und/oder das Erdreich auf dem Grundstück keine Verwendung mehr findet und an einen Verwerter weitergegeben werden soll.
Das Amt für Umwelt, Energie und Mobilität erteilt nach schriftlichem Antrag Auskunft, ob ein spezifisches Grundstück in der Altflächendatei verzeichnet ist, wenn ja, welches Gewerbe dort gemeldet war und gibt eine erste Einschätzung zum Gefahrenpotential und eine Empfehlung zur weitereren Vorgehensweise ab.
Ein wichtiger Hinweis: Da die Auskunft mit der Weitergabe von personengebundenen Daten verknüpft ist, müssen die Antragssteller ein berechtigtes Interesse nachweisen können (durch Grundbuchauszug mit Eintrag als Eigentümer, als Grundschuldner oder durch Kaufvorvertrag bzw. mit einer Einverständniserklärung des Besitzers). Anderweitig können Anträge nicht bearbeitet werden.
| Wann erforderlich: | Siehe o.a. Beschreibung |
| Welche Unterlagen sind mitzubringen: | Antrag - Nachweis des berechtigten Interesses (Grundbuchauszug mit Eigentümernachweis oder: Einverständnis des Eigentümers und dessen Grundbuchauszug oder Kaufvorvertrag oder Grundbuchauszug mit Eintragung als Grundschuldner) |
| Sind Formulare auszufüllen: | Formloser Antrag reicht aus. |
| Persönliches Erscheinen: | Nicht erforderlich |
| Kosten: | Werden je nach Einzelfall ermittelt. Es fallen mindestens 30 Euro an. |
| Zahlungsweise: | Die erteilte Auskunft enthält eine Zahlungsaufforderung. |
| Weitere Auskünfte unter: | Telefonnummer: 069/8065-2557 oder E-Mail:umweltamt@offenbach.de |
| Dauer: | Ca. 1 Woche vom Zeitpunkt des Antragseinganges |
| Sonstige Hinweise: | -- |
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Energieversorgung Offenbach AG
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