Erlaubnis für die Grundwasserhaltung bei baulichen Maßnahmen
Offenbach, den 28.02.2008, letzte Bearbeitung: 16.05.2008Werden bei baulichen Maßnahmen Grundwasserhaltungen (-absenkungen) notwendig, so sind zwei Fälle zu unterscheiden:
Anzeigepflicht - Bleibt die Gesamtmenge des abgepumpten Grundwassers unter 3.600 Kubikmeter, so genügt eine formlose Anzeige.
Erlaubnispflicht - Wenn die Gesamtmenge des abgepumpten Grundwassers über 3.600 Kubikmeter liegt, ist ein Antrag in zweifacher Ausfertigung zu stellen.
| Wann erforderlich: | Wenn bei baulichen Maßnahmen Grundwasserhaltungen (-absenkungen) notwendig werden |
| Welche Unterlagen sind mitzubringen: | Der Antrag sollte folgende Angaben / Unterlagen beinhalten: - Bezeichnung der Baumaßnahme - Ortsbezeichnung: Ort, Straße, Hausnummer sowie Flur und Flurstücksnummer - Absenkziel in Metern - Voraussichtliche Dauer der Wasserhaltung - Überschlägige Berechnung der Wassermenge in l/s - Reichweitenbestimmung - Systembeschreibung der Wasserentnahme (z.B. Zahl, Durchmesser und Tiefe der Brunnen) - Lageplan (Flurkarte) mit Eintragung der Örtlichkeit (Baustelle, Lage der Absenkbrunnen, Einleitestellen in Gewässer/Kanalisation/Versickerung) - Systemskizze zur Wasserentnahme - Anliegerverzeichnis |
| Sind Formulare auszufüllen: | Formloser Antrag genügt |
| Persönliches Erscheinen: | Nicht erforderlich |
| Kosten: | Die Gebühr ist abhängig von der Zeitdauer der Nutzung und der Kubikmeterzahl; und liegt bei ca. 600,-- EURO |
| Zahlungsweise: | Die Genehmigung enthält eine entsprechende Zahlungsaufforderung. |
| Weitere Auskünfte unter: | Telefon: 069/ 8065-2557 oder E-Mail: umweltamt@offenbach.de |
| Dauer: | Ca. 2 Wochen (je nach Umfang) |
Offenbach.de
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Energieversorgung Offenbach AG
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