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Dienstleistungs-Steckbrief

Erlaubnis für die Grundwasserhaltung bei baulichen Maßnahmen

Offenbach, den 28.02.2008, letzte Bearbeitung: 16.05.2008

Werden bei baulichen Maßnahmen Grundwasserhaltungen (-absenkungen) notwendig, so sind zwei Fälle zu unterscheiden:

Anzeigepflicht - Bleibt die Gesamtmenge des abgepumpten Grundwassers unter 3.600 Kubikmeter, so genügt eine formlose Anzeige.

Erlaubnispflicht - Wenn die Gesamtmenge des abgepumpten Grundwassers über 3.600 Kubikmeter liegt, ist ein Antrag in zweifacher Ausfertigung zu stellen.

Wann erforderlich:

Wenn bei baulichen Maßnahmen Grundwasserhaltungen (-absenkungen) notwendig werden

Welche Unterlagen sind mitzubringen:

Der Antrag sollte folgende Angaben / Unterlagen beinhalten: - Bezeichnung der Baumaßnahme - Ortsbezeichnung: Ort, Straße, Hausnummer sowie Flur und Flurstücksnummer - Absenkziel in Metern - Voraussichtliche Dauer der Wasserhaltung - Überschlägige Berechnung der Wassermenge in l/s - Reichweitenbestimmung - Systembeschreibung der Wasserentnahme (z.B. Zahl, Durchmesser und Tiefe der Brunnen) - Lageplan (Flurkarte) mit Eintragung der Örtlichkeit (Baustelle, Lage der Absenkbrunnen, Einleitestellen in Gewässer/Kanalisation/Versickerung) - Systemskizze zur Wasserentnahme - Anliegerverzeichnis

Sind Formulare auszufüllen:

Formloser Antrag genügt

Persönliches Erscheinen:

Nicht erforderlich

Kosten:

Die Gebühr ist abhängig von der Zeitdauer der Nutzung und der Kubikmeterzahl; und liegt bei ca. 600,-- EURO

Zahlungsweise:

Die Genehmigung enthält eine entsprechende Zahlungsaufforderung.

Weitere Auskünfte unter:

Telefon: 069/ 8065-2557 oder E-Mail: umweltamt@offenbach.de

Dauer:

Ca. 2 Wochen (je nach Umfang)

Amt für Umwelt, Energie und Mobilität

Berliner Straße 60
63065 Offenbach am Main
0 69 / 80 65 - 25 57
umweltamt@offenbach.de

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