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Dienstleistungs-Steckbrief

Anzeige der Entnahme von Grundwasser

Offenbach, den 28.02.2008, letzte Bearbeitung: 12.08.2010

Das Bohren von Brunnen für die Entnahme von Grundwasser für private Zwecke bedarf keiner Genehmigung. Vor Errichtung des Brunnens ist die geplante Entnahme allerdings anzuzeigen. Auch nachträglich sind noch nicht angezeigte Brunnen zu melden. Ziel ist es ein flächendeckendes Kataster von Grundwasserentnahmestellen zu haben. Damit können wir bei möglichen Verunreinigungen möglichst schnell Betroffene informieren und über Proben feststellen, welches Ausmaß eine Verschmutzung hat.

Wann erforderlich:

Wenn Sie einen Brunnen anlegen wollen oder angelegt haben und die entwässerte Fläche kleiner als 1.000 Quadratmeter bzw. die entnommene Wassermenge kleiner als 3.600 Kubikmeter pro Jahr ist.

Welche Unterlagen sind mitzubringen:

Nicht erforderlich

Sind Formulare auszufüllen:

Ja - siehe Anzeigeformular

Persönliches Erscheinen:

Nicht erforderlich

Kosten:

Die Registrierung der Anzeige ist kostenfrei.

Zahlungsweise:

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Weitere Auskünfte unter:

Telefonnummer: 069/ 8065-2557 oder E-Mail:  umweltamt@offenbach.de

Dauer:

Nur Registrierung in unserem Bestand.

Sonstige Hinweise:

Eine Eingangsbestätigung der Anzeige wird nur auf Wunsch erteilt.