Beseitigung der Nester von Bienen, Hornissen, Wespen und Hummeln
Offenbach, den 28.02.2008, letzte Bearbeitung: 30.06.2011Vor der Umsiedlung / Abtötung eines Nestes von Bienen, Wespen, Hornissen oder Hummeln ist generell eine Ausnahmegenehmigung einzuholen.
Weitere wichtige Informationen wie auch Ansprechpartner für die Beseitigung/Umsetzung von Nestern finden Sie in unserem Flyer "Wespen, Hornissen, Hummeln und Bienen in Haus und Garten".
| Wann erforderlich: | Erteilen einer Ausnahmegenehmigung bzw. Befreiung für die Beseitigung oder Umsiedlung von Nestern |
| Welche Unterlagen sind mitzubringen: | Nicht erforderlich |
| Sind Formulare auszufüllen: | Ja - siehe Antragsformular |
| Persönliches Erscheinen: | Nicht erforderlich |
| Kosten: | Die Erlaubnis ist kostenfrei. |
| Zahlungsweise: | --- |
| Weitere Auskünfte unter: | Telefon: 069/ 8065-2557 oder E-Mail: umweltamt@offenbach.de |
| Dauer: | ca. 2 Wochen |
| Sonstige Hinweise: | Eine Umsetzung / Abtötung eines Nestes durch eine Fachfirma ist vom Antragsteller zu beauftragen. Die dafür in Rechnung gestellten Kosten trägt der Antragsteller. |
Offenbach.de
Stadtwerke Offenbach Holding
Energieversorgung Offenbach AG
Artikel drucken
Als PDF anzeigen