Aufgaben des Immissionschutzes
Offenbach, den 16.10.2006, letzte Bearbeitung: 07.04.2010
Grundlage der Aufgabe Immissionsschutz ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Dessen Ziel ist es, Menschen Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlen zu schützen.
Quellen für z. B. Luftverunreinigungen oder Lärmemissionen gibt es viele und sie sind ganz unterschiedlich (Industrieschornstein, Hauskamin, Pkw- Auspuffrohr, Lösemittelkanister, Baustelle, Parkplatz, Fußballfeld, etc.).
So vielfältig wie die Palette der Verursacher ist, so vielfältig sind die Instrumente zur Vermeidung und Verminderung der Belastung. Die Aufgabe nehmen deswegen auch unterschiedliche Behörden und Institutionen wahr. Die spezifische Zuständigkeit wird in der sogenannten Zuständigkeitsverordnung festgelegt. Danach genehmigt und überwacht das Regierungspräsidium Industrieanlagen (gemäß der 4. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz). Es kontrolliert z. B. die Emissionen aus solchen Anlagen. Der Schornsteinfeger kontrolliert die nicht genehmigungsbedürftigen Kleinfeuerungsanlagen (1. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz).
Das Amt für Umwelt, Energie und Mobilität ist nur in Ausnahmefällen direkte Genehmigungsbehörde, hat aber als Fachbehörde vielfältige, konzeptionelle Aufgaben, die den vorsorgenden Immissionsschutz betreffen:
- Sicherstellung z. B. im Baugenehmigungsverfahren, im B-Planverfahren oder im Verfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan, dass die gesetzlich vorgegebenen Umweltstandards für den Immissionsschutz eingehalten werden,
- Erhebung und Bewertung von Daten zur Luft- und Lärmbelastung in Offenbach,
- Miteinrichten von Luftmessstationen und Begleitung der Messprogramme,
- Federführende Verantwortung bei der Entwicklung und Umsetzung des städtischen Luftreinhalte- und Lärmminderungskonzeptes,
- Zusammenarbeit mit anderen Partnern, z. B. dem Hessischen Umweltministerium an der Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main und Koordination der dazugehörenden städtischen Maßnahmenvorschläge,
- Koordination z. B. auch der städtischen Maßnahmenvorschläge für den Lärmaktionsplan Südhessen,
- Entwicklung und Begleitung der Umsetzung von Maßnahmen zur Senkung der Luft- und Lärmbelastung in Offenbach.
- Beratung von Privatpersonen, Unternehmen oder Institutionen, in allen Belangen des Immissionsschutzes.
Wir als Amt für Umwelt, Energie und Mobilität sind zu diesem Thema für Sie da, Sie erreichen uns unter 069/ 8065 - 2557 oder unter umweltamt@offenbach.de
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