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Hinweise zum Datenschutz

Offenbach, den 16.08.2010

Hauseigentümer können mittels eines formlosen Antrags gegen die Veröffentlichung der Daten zu ihrem Haus  schriftlich Widerspruch einlegen. 

Bitte senden Sie Ihr Schreiben an folgende Adresse:

Amt für Umwelt, Energie und Mobilität
 - Solarkataster -
Berliner Straße 60
63065 Offenbach am Main

Der Eintrag zu ihrem Haus wird dann aus der Datenbank entfernt.

Öffentliche Bekanntmachung zur Einführung des Solarkatasters in den Tageszeitungen:

Die Stadt Offenbach am Main beabsichtigt in ihrem Internetauftritt www.offenbach.de Angaben zur Eignung der Offenbacher Gebäudedächer für den Betrieb von Solaranlagen zu veröffentlichen („Solarkataster“). Dabei werden die Dachflächen in die Kategorien „sehr gut geeignet“, „gut geeignet“, „bedingt geeignet“ und „nicht berechenbar“ unterteilt und entsprechend farblich markiert. Ungeeignete Flächen werden nicht erwähnt und sind grau gekennzeichnet. Zusätzlich zur Eignung werden potenzielle Modulflächen und Stromertrag veröffentlicht. Zu jeder Dachfläche sind Straße und Hausnummer abrufbar.

Dem Solarkataster liegen Daten aus einer Laserscanner-Befliegung aus dem Jahr 2007 zugrunde.

Mit der Veröffentlichung dieser Daten kommt die Stadt Offenbach am Main ihrer Verpflichtung nach, den Zugang zu Umweltinformationen zu erleichtern (Hessisches Umweltinformationsgesetz (HUIG)).

Gegen die Veröffentlichung ihrer Gebäudedaten – bezogen auf die Eignung für den Betrieb von Solaranlagen – können Hauseigentümer Widerspruch beim Amt für Umwelt, Energie und Mobilität der Stadt Offenbach am Main, Berliner Str. 60, 63065 Offenbach am Main einlegen. Die dem Widerspruch entsprechenden Daten werden dann nicht veröffentlicht.

Auch nach der Veröffentlichung können Hauseigentümer jederzeit die „Solar“-Gebäudedaten aus der Datenbank löschen lassen. 

Stadt Offenbach am Main
Der Magistrat – Amt für Umwelt, Energie und Mobilität