Schritt 7: Der Startschuss - Die Anlage wird in Betrieb genommen
Offenbach, den 09.08.2010, letzte Bearbeitung: 06.09.2011
Der Installateur wird nach Aufbau der Anlage die Inbetriebnahme durchführen. Sie erhalten ein Inbetriebnahmeprotokoll, in dem auch der Zählerstand des Einspeisezählers festgehalten wird. Seit dem 1. Januar 2009 besteht für Betreiber von Solarstromanlagen eine besondere Meldepflicht als Voraussetzung für die Zahlung der Einspeisevergütung. Sie müssen den Betrieb der Anlage mit folgenden Daten der Bundesnetzagentur melden:
- Standort der Anlage,
- Name des Netzbetreibers,
- Leistung der Anlage in Kilowatt,
- Tag der Inbetriebnahme.
Der zuständige Netzbetreiber – in Offenbach die 24/7-Netze GmbH, die gemeinsame Netzgesellschaft der MVV und der EVO AG - wird mit Ihnen als Betreiber einen entsprechenden Vertrag schließen und den eingespeisten Strom nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz vergüten.
Zum Beispiel:
- Anlagen bis 30 Kilowatt-Größe, wenn ab 1.1.2011 ans Netz angeschlossen: 28,74 Cent pro eingespeiste Kilowattstunde Strom für die nächsten 20 Jahre.
Eine Liste der Einspeisevergütung finden Sie unten auf dieser Seite. Spätestens jetzt sollten Sie der Gebäudeversicherung die Photovoltaik-Anlage als neuen Bestandteil des Gebäudes anzeigen, damit Sie zum Beispiel bei Sturmschäden abgesichert sind. Vielleicht wird die Anlage aber schon über die bestehenden Versicherungen abgedeckt. Erkundigen Sie sich auf jeden Fall bei der Versicherung. Auch in der nächsten Steuererklärung ist die Photovoltaik-Anlage zu berücksichtigen. Dies wirkt sich in der Regel positiv aus und verringert die Steuerlast.
Informationen zur Einspeisevergütung 2011 pro Kilowattstunde [ct/kWh):
|
Inbetriebnahme |
ab 01.01.2011 | |
|---|---|---|
| Aufdachanlage bis 30 kW | 28,74 | |
| Aufdachanlage 30-100 kW | 27,33 |
Die Vergütung wird gleich bleibend für einen Zeitraum von 20 Jahren gewährt. Die Monate des Jahres der Inbetriebnahme werden noch angerechnet.
Seit 2009 haben Hausbesitzer die Möglichkeit, den erzeugten Strom im Haus selbst zu verbrauchen. Dies lohnt sich um so mehr, je höher der Anteil des Eigenverbrauchs ist.
- Bei Inbetriebnahme ab dem 1.1.2011 wird dieser Eigenverbrauch einer Anlage bis 30 kWp mit 12,36 bzw. 16,74 ct/kWh vergütet (bis 30% bzw. ab 30% Eigenverbrauch).
- Eigenverbrauch einer Anlage von 30-100 kWp mit 10,95 bzw. 15,33 ct/kWh vergütet (bis 30% bwz. ab 30% Eigenverbrauch)
Sie sparen somit die Bezugskosten für Ihren bisherigen Strom und erhalten zusätzlich eine Vergütung. Bei weiter steigenden Strompreisen wachsen so die finanziellen Vorteile der Solarstromanlage.
Die Energieversorgungsunternehmen beziehungsweise die Netzbetreiber sind nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dazu verpflichtet, den Strom aus Photovoltaikanlagen entsprechend zu vergüten. In der Regel wird hierzu mit dem Netzbetreiber ein Einspeisevertrag geschlossen.
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