Photovoltaik
Offenbach, den 09.08.2010, letzte Bearbeitung: 11.04.2012
Neue Fördersätze für Photovoltaikanlagen, aktuelle Informationen des Amtes für Umwelt, Energie und Mobilität!
Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen gemäß Bundestagsbeschluss: Anpassung der Fördersätze für Solarstrom im EEG, Stand 02.04.2012
Vergütung für Einspeisung ab 01.04.2012 wird abgesenkt
Für Strom aus Photovoltaikanlagen, die ab dem 01. April 2012 in Betrieb gehen, sind folgende Vergütungssätze festgelegt:
|
Inbetriebnahme |
ab 01.04.2012 | |
|---|---|---|
| Aufdachanlage bis 10 kW | 19,50 ct/kWh | |
| Aufdachanlage ab 10 kW | 16,50 ct/kWh | |
| Freiflächenanlagen | 13,50 ct/kW |
Dachanlagen erhalten die Vergütung nach altem Recht, wenn vor dem 24.02.2012 ein Netzanschlussbegehren gestellt wurde und die Inbetriebnahme bis 30.06.2012 erfolgt.
Die Förderprogramme werden häufig verändert und vor allem die Zinsen den Bedingungen des Marktes angepasst. Daher müssen Sie sich vor jeder Planung und Finanzierung aktuell informieren.
Gerne können Sie einen kostenlosen Beratungstermin im Amt für Umwelt, Energie und Mobilität der Stadt Offenbach unter 069/8065-4260 oder – 2557 vereinbaren.
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Stadtwerke Offenbach Holding
Energieversorgung Offenbach AG
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