Rechtliche Hinweise
Offenbach, den 16.08.2010, letzte Bearbeitung: 18.08.2010
Was in Ihrem Fall zutrifft bzw. welche Formalitäten Sie andernfalls erledigen müssen, können Sie anhand des Ablaufdiagramms ermitteln.
Denkmalschutz:
In jedem Fall sollten Sie sich informieren, ob das Gebäude ein geschütztes Einzelkulturdenkmal oder Teil einer denkmalgeschützten Gesamtanlage ist. In beiden Fällen benötigen Sie unabhängig von allem Folgenden eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung für eine Photovoltaikanlage. Die denkmalschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit ist von der Unteren Denkmalschutzbehörde in jedem Einzelfall neu zu prüfen.
Gestaltungshinweise:
Aus gestalterischen Gründen sollten Sie zudem darauf achten, dass:
- die Modulreihen parallel zu den Gebäudekanten in einer Flucht, d.h. entlang einer Linie ausgerichtet sind. Versprünge / Unregelmäßigkeiten (vor allem im sichtbaren Bereich) sind soweit wie möglich zu vermeiden.
- der Abstand der Module zum jeweiligen Dachrand 1,0 m -1,5 m beträgt.
- die Abstände der Modulreihen untereinander gleichmäßig sind. Dabei sollte vor dem Hintergrund der Gesamtwirkung der Anlage darauf geachtet werden, dass die Modulreihen in ihrer Summe symmetrisch im Verhältnis zum Gebäude errichtet werden.
- keine Lücken in den Reihen entstehen. Bei unvermeidbaren Unregelmäßigkeiten im sichtbaren Bereich sollte die Verwendung von Blindelementen überprüft werden.
Die vorgenannten Gestaltungshinweise sind insbesondere dann relevant, wenn die Anlagen oder deren Ränder von irgendeinem Standpunkt im Gebäude oder in der Umgebung eingesehen werden können.
Alle Fragen zum Denkmalschutz, Bauanträgen und gestalterischen Auflagen beantwortet Ihnen das Baubüro der Stadt Offenbach:
Baubüro Offenbach
Berliner Straße 60
63065 Offenbach
Telefon: 0 69 / 80 65 – 30 70
Fax: 0 69 / 80 65 – 30 78
E-Mail: baubuero@offenbach.de
Offenbach.de
Stadtwerke Offenbach Holding
Energieversorgung Offenbach AG
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