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Solarthermie

Offenbach, den 09.08.2010, letzte Bearbeitung: 27.04.2011

Förderung durch das BafA:
Seit dem 11.03.2011 gilt die neue Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. In dieser ist die Förderung von thermischen Solaranlagen geregelt. Förderfähig sind im Regelfall nur Anlagen, die neben der Warmwasserbereitung auch der Heizungsunterstützung dienen. Zum 31.12.2011 wird die Förderung für einige Maßnahmen deutlich reduziert.

Bei der Erstinstallation von thermischen Solaranlagen bis 40 m² beträgt die Förderung 120 €/m² (ab 31.12.2011 90 €/m²) je angefangenen m² Bruttokollektorfläche.
Folgende Mindestbruttokollektorflächen und Wärmespeichervolumina pro m² Kollektorfläche sind erforderlich:

  • Bei Vakuumröhrenkollektoren: mind. 7,0 m² und mind. 50 Liter je Quadratmeter Bruttokollektorfläche.
  • Bei Flachkollektoren: mind. 9,0 m² und mind. 40 Liter je Quadratmeter Bruttokollektorfläche.

Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen von mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- oder Zweifamilienhäusern zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung und mit Pufferspeichervolumina von mindestens 100 Litern je m² Bruttokollektorfläche wird für die ersten 40 m² 120 €/m² (ab 31.12.2011 90 €/m²) je angefangenem m² Bruttokollektorfläche und für die darüber hinaus errichtete Bruttokollektorfläche 45 Euro je angefangenem m² Bruttokollektorfläche gewährt.

Auch die Erweiterung von Solarkollektoranlagen ist förderfähig:
Für die Erweiterung von bereits in Betrieb genommenen Solarkollektoranlagen beträgt die Förderung 45 Euro je zusätzlich installiertem, angefangenem m² Bruttokollektorfläche, unter der Bedingung, dass die Solarkollektoranlage nach Ende der Erweiterungsmaßnahme der Raumheizung, Prozesswärmeerzeugung oder Bereitstellung solarer Kälte dient. Warmwasseranlagen, die auch nach der Erweiterung nur der Warmwasserbereitung dienen, sind nicht förderfähig.

Außerdem können zusätzlich zur Basisförderung Boni gewährt werden, wobei die verschiedenen Boni nicht kumuliert werden dürfen:

  • Kesseltauschbonus:
    bis 30.12.2011 600,- € (ab 31.12.2011 500,- €)
    Bei gleichzeitigem, erstmaligem Einbau einer Brennwertheizungsanlage; Voraussetzung: hydraulischer Abgleich
  • Kombinationsbonus:
    bis 30.12.2011 600,- € (ab 31.12.2011 500,- €)
    Bei gleichzeitiger Errichtung einer förderfähige Biomasseanlage oder einer förderfähigen Wärmepumpenanlage; Voraussetzung: hydraulischer Abgleich
  • Effizienzbonus:
    0,5x Basisförderung
    Bei Errichtung auf einem effizient gedämmten Wohngebäude, das einen besonders geringen Primärenergiebedarf hat, die Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 müssen um 30% unterschritten werden.
  • Bonus für besonders effiziente Solarkollektorpumpen: 50,- €

Für besonders große solarthermische Anlagen (ab 20m² Kollektorfläche) bei mindestens drei Wohneinheiten bzw. mindestens 500 m² Nutzfläche bei Nichtwohngebäuden kann eine Innovationsförderung beantragt werden; die Förderung beträgt hier 180 € pro m² Kollektorfläche für Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung und 120 €/m² (ab 31.12.2011 90 €/m²) pro m² Kollektorfläche. Ist die Solarkollektoranlage größer als 40 m² so ist die Innovationsförderung bei der KfW zu beantragen.

Förderung durch die KfW
Für 1- und 2- Familienhäuser ist ein Zuschuss für eine thermische Solaranlage von 5% im Förderprogramm 430 „Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen“ unter folgenden Bedingungen möglich: Die thermische Solaranlage muss gleichzeitig mit der Erneuerung der Heizungsanlage (Brennwertgerät, Kraft-Wärme-Kopplung, Erstanschluss von Nah- und Fernwärme) installiert werden.

Eine Förderung der thermischen Solaranlage ist auch in den Förderprogrammen 151, 152 „Energieeffizient Sanieren –KfW-Effizienzhaus“ möglich (Zuschuss oder Kredit), wenn der Standard eines KfW-Effizienzhauses erreicht wird. Die Bedingungen für eine Förderung sind die gleichen, wie beim Programm 430. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Standard, der bei der Sanierung des Gebäudes erreicht wird. Die Förderanträge müssen vor dem Beginn der Baumaßnahmen bei der KfW eingegangen sein.

Für die Förderprogramme des BafAs und der KfW gilt generell:
Die Förderprogramme werden häufig verändert und vor allem die Zinsen den Bedingungen des Marktes angepasst. Daher müssen Sie sich vor jeder Planung und Finanzierung aktuell informieren.

Gerne können Sie einen kostenlosen Beratungstermin im Amt für Umwelt, Energie und Mobilität der Stadt Offenbach unter 069/8065-4260 oder – 2557 vereinbaren.

(Aufgestellt: C. Schneider, April 2011)