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Aktuelles

Naturschutzbeirat

Naturschutzbeiräte werden in Städten und Kreisen bei den unteren Naturschutzbehörden gebildet. Auch bei der obersten Naturschutzbehörde auf der Ebene des Landes Hessen gibt es einen Naturschutzbeirat. Rechtsgrundlage für die Bildung und Tätigkeit der Naturschutzbeiräte ist § 52 des Hessischen Naturschutzgesetzes (HENatG). Die Naturschutzbehörden kümmern sich „hauptamtlich“ um den Naturschutz und die Landschaftspflege. Die untere Naturschutzbehörde in Offenbach ist Teil des Amtes für Umwelt, Energie und Mobilität.

Auch die Offenbacher untere Naturschutzbehörde hat „ihren“ Naturschutzbeirat. Er hat die Aufgabe, sie zu beraten und bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Der Beirat ist wiederum von der Naturschutzbehörde über grundsätzliche Angelegenheiten des Naturschutzes rechtzeitig zu unterrichten.

Was sind z.B. „grundsätzliche Angelegenheiten“, wie lang währt eine Amtszeit und welche Naturschutzverbände können potentielle Mitglieder vorschlagen? Lesen Sie hier weiter... 

Umweltkommission

Umweltinformationsgesetz

Veranstaltungen 2011

Nach dem nördlichen Abschnitt soll 2012 auch der südliche Lauf der Bieber verbreitert und wieder "einer vernünftigen ökologischen Funktion" zugeführt werden, so Heike Hollerbach vom Amt für Umwelt, Energie und Mobilität

Das Amt für Umwelt, Energie und Mobilität hat auch 2012 viel vor

Einzelprojekte wie die Renaturierung des Kuhmühlgrabens und die Verbreiterung des südlichen Laufs der Bieber, aber auch Maßnahmen zum Klimaschutz stehen in den nächsten Monaten auf der Projektliste des Amtes für Umwelt, Energie und Mobilität.

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Geschäftsstelle

Untere Naturschutzbehörde:
Amt für Umwelt, Energie und Mobilität
Berliner Straße 60
63065 Offenbach
 
Tel.: 069 - 80 65 2906
Mail: umweltamt@offenbach.de

Geschäftsführer: Klaus Hartmann