Naturschutzbeirat
Naturschutzbeiräte werden in Städten und Kreisen bei den unteren Naturschutzbehörden gebildet. Auch bei der obersten Naturschutzbehörde auf der Ebene des Landes Hessen gibt es einen Naturschutzbeirat. Rechtsgrundlage für die Bildung und Tätigkeit der Naturschutzbeiräte ist § 52 des Hessischen Naturschutzgesetzes (HENatG). Die Naturschutzbehörden kümmern sich „hauptamtlich“ um den Naturschutz und die Landschaftspflege. Die untere Naturschutzbehörde in Offenbach ist Teil des Amtes für Umwelt, Energie und Mobilität.
Auch die Offenbacher untere Naturschutzbehörde hat „ihren“ Naturschutzbeirat. Er hat die Aufgabe, sie zu beraten und bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Der Beirat ist wiederum von der Naturschutzbehörde über grundsätzliche Angelegenheiten des Naturschutzes rechtzeitig zu unterrichten.
Was sind z.B. „grundsätzliche Angelegenheiten“, wie lang währt eine Amtszeit und welche Naturschutzverbände können potentielle Mitglieder vorschlagen? Lesen Sie hier weiter...
Das Amt für Umwelt, Energie und Mobilität hat auch 2012 viel vor
Einzelprojekte wie die Renaturierung des Kuhmühlgrabens und die Verbreiterung des südlichen Laufs der Bieber, aber auch Maßnahmen zum Klimaschutz stehen in den nächsten Monaten auf der Projektliste des Amtes für Umwelt, Energie und Mobilität.
kompletten Beitrag anzeigen
Offenbach.de
Stadtwerke Offenbach Holding
Energieversorgung Offenbach AG


