Erlaubnis zur Erdwärmenutzung
Offenbach, den 28.02.2008, letzte Bearbeitung: 22.05.2012Die Nutzung von Erdwärme durch Wärmesonden oder -kollektoren führt zu einer Benutzung der im Boden befindlichen Wärmeenergie und ist damit erlaubnispflichtig. Im Falle von Erdwärmesonden sind z.B. die Bohrtätigkeit oder die Verwendung von Spülzusätzen dazu geeignet, die Beschaffenheit des Grundwassers zu verändern. Beim Betrieb der Sonde kann durch Auslaufen eines Wärmeträgermittels auch eine Schädigung des Grundwassers eintreten. Offenbach liegt zu weiten Teilen in einem wasserwirtschaftlich ungünstigen Gebiet für die Nutzung von Erdwärme. Damit ist eine Genehmigung zwar nicht ausgeschlossen aber schwieriger zu beurteilen als in anderen Gebieten. Hier können Sie Nachschauen, welche Gebiete in Offenbach günstig sind. Wie entsprechende Baumaßnahmen auszuführen sind, welche technischen Anforderungen bestehen finden Sie hier. Das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie hat einen interessanten Leitfaden zum Thema herausgegeben.
| Wann erforderlich: | Antrag für eine Erlaubnis zur Erdwärmenutzung mittels Erdwärmepumpe mit einer Heizleistung bis 30 Kilowatt. |
| Welche Unterlagen sind mitzubringen: | - Detailierte Beschreibung des Vorhabens anhand des Antragsformulars - Lageplan - Beschreibung der Bohrung, des Bohrverfahrens und Nennung der ausführenden Bohrfirma |
| Sind Formulare auszufüllen: | Ja - siehe Antragsformular |
| Persönliches Erscheinen: | Nicht erforderlich |
| Kosten: | Werden je nach Einzelfall ermittelt und liegen bei ca. 420,-- Euro |
| Zahlungsweise: | Der Erlaubnisbescheid enthält eine entsprechende Zahlungsaufforderung. |
| Weitere Auskünfte unter: | Per Telefon an die Geschäftsstelle: 069/ 8065-2557 oder per E-Mail an: umweltamt@offenbach.de |
| Dauer: | Ca. 2 Wochen |
| Sonstige Hinweise: | Anhand dieser Karte können Sie prüfen, ob Ihr Grundstück in einem wasserwirtschaftlich und hydrogeologisch günstigen Gebiet liegt. Liegt ihr Grundstück in einem als ungünstig eingestuften Gebiet ist daraus aber nicht zu folgern, daß eine Erdwärmenutzung nicht möglich ist. Für diesen Fall ist lediglich ein umfangreicheres Genehmigungsverfahren erforderlich. Zur Bauausführung finden Sie hier ein Merk- und Beschreibungsblatt. |
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