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Ein Zeichen für gute Gaststätten: Erster Offenbacher Smiley vergeben

Offenbach, den 15.03.2011, letzte Bearbeitung: 16.03.2011

Mit einem lächelnden Smiley zeichnet die Stadt Offenbach ab sofort Speisegaststätten aus, die bei einer der amtlichen Lebensmittelkontrollen ein gutes oder sehr gutes Ergebnis erreicht haben. Als erster Betrieb hat nun die Pasta-Bar treSecondi im KOMM-Center die Auszeichnung nach einer erfolgreichen Kontrolle beantragt. Bürgermeisterin Birgit Simon übergab den Smiley-Aufkleber am 15. März an den Geschäftsführer der Pasta-Bar, Peter Keshishian.

Bürgermeisterin Birgit Simon und treSecondi-Geschäftsführer Peter Keshishian brachten den Offenbacher Smiley an der Eingangstür der Pasta-Bar an.
Bürgermeisterin Birgit Simon und treSecondi-Geschäftsführer Peter Keshishian brachten den Offenbacher Smiley an der Eingangstür der Pasta-Bar an.

„Offenbach ist hessenweit die erste Kommune, die dieses Kennzeichen als Hilfestellung für die Verbraucherinnen und Verbraucher einführt“, betonte Simon. Die Smiley-Plakette an der Eingangstür des Lokals sei ein Zugpferd, dem in Kürze viele andere Lokale in der Stadt folgen werden, so die Verbraucherschutzdezernentin.
Bisher hatten die Speisegaststätten keine Möglichkeit, mit ihren positiven Ergebnissen bei Lebensmittelkontrollen zu werben.

Das Smiley ist ein lachendes Gesicht mit Offenbach-Logo und fortlaufender amtlicher Nummerierung, mit dem Namen des Speiselokals und dem Datum der letzten Kontrolle. Die Stadt vergibt die Plakette auf Basis der Prüfergebnisse, die das städtische Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz ermittelt. Wer hier gut bis sehr gut abschneidet, kann formlos und auf freiwilliger Basis das Offenbacher Smiley beantragen.

Das städtische Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz kontrolliert die 210 Speiselokale in Offenbach einmal pro Jahr – Betriebe, die mit gut oder sehr gut abschneiden, werden alle 18 Monate besucht. Die drei Lebensmittelkontrolleure kommen unangekündigt in die Gaststätte.

Die gesetzliche Prüfung umfasst folgende Aspekte:

  • Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen
  • Überprüfung der Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel
  • Mitarbeiterschulung
  • Eigenkontrollen
  • Überprüfung der hergestellten Produkte, Wareneingangskontrollen
  • Temperaturüberwachung im Betrieb (z.B. Kühlung, Kochtemperatur)
  • Bauliche Beschaffenheit des Betriebs (Anlieferung, Küche, Lager, Theke)
  • Personalhygiene (Personenhygiene, Personalräume und –toiletten)
  • Produktionshygiene (Betriebsabläufe, Reinigung + Desinfektion)
  • Schädlingsbekämpfung (Monitoring, Dokumentation)


Auf Grundlage der letzten offiziellen Prüfergebnisse können nun rund 20 Prozent der Offenbacher Gaststätten einen Smiley beantragen. Weitere 15 Prozent der Betriebe verfehlen erfahrungsgemäß nur knapp eine gute Bewertung. Der Smiley kann sie nun motivieren, geringe Mängel innerhalb von 14 Tagen nachweislich zu beseitigen und damit ebenfalls die Plakette zu erhalten. Weist eine Speisegaststätte gravierende Mängel bei der Prüfung auf, wird nachkontrolliert. Bessert sich nichts, kommt es zur Schließung des Betriebs – dies war in Offenbach 2010 bei insgesamt 202 Kontrollen sechsmal der Fall.

weitere Bilder: So sieht der Offenbacher Smiley aus.
So sieht der Offenbacher Smiley aus.