Dienstleistungs-Steckbrief
Erlaubnis zur Tierhaltung für Dritte
Offenbach, den 18.03.2010| Wann erforderlich: | Wenn Sie Tiere für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung (z.B. Tierpension) halten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. |
| Welche Unterlagen sind mitzubringen: |
Hinweis: Wird das Gewerbe von einer Personengesellschaft betrieben, müssen alle Gesellschafter ihre Personalien angeben. Bei einer Kapitalgesellschaft sind die Firma und der Sitz der Kapitalgesellschaft anzugeben sowie die Personalien der Geschäftsführer. |
| Kosten: | Gebühren werden erhoben nach
Über die genaue Höhe informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch. |
| Sonstige Hinweise: | Soll die Tätigkeit gleichzeitig an verschiedenen Niederlassungen ausgeübt werden, so ist für jeden Ort der Niederlassung eine gesonderte Erlaubnis des für den Ort der Niederlassung zuständigen Veterinäramts erforderlich. |
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Stadtwerke Offenbach Holding
Energieversorgung Offenbach AG
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