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Dienstleistungs-Steckbrief

Erlaubnis zur Tierhaltung für Dritte

Offenbach, den 18.03.2010
Wann erforderlich:

Wenn Sie Tiere für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung (z.B. Tierpension) halten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Welche Unterlagen sind mitzubringen:
  • Vereinsregisterauszug
  • Handelsregisterauszug aus dem Land in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
  • Übersetzung Handelsregisterauszug
  • Formloser Antrag

Hinweis: Wird das Gewerbe von einer Personengesellschaft betrieben, müssen alle Gesellschafter ihre Personalien angeben. Bei einer Kapitalgesellschaft sind die Firma und der Sitz der Kapitalgesellschaft anzugeben sowie die Personalien der Geschäftsführer.

Kosten:

Gebühren werden erhoben nach 

  • der allgemeinen Verwaltungskostenordnung und
  • der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

Über die genaue Höhe informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Sonstige Hinweise:

Soll die Tätigkeit gleichzeitig an verschiedenen Niederlassungen ausgeübt werden, so ist für jeden Ort der Niederlassung eine gesonderte Erlaubnis des für den Ort der Niederlassung zuständigen Veterinäramts erforderlich.