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Dienstleistungs-Steckbrief

Erlaubnis zur Veranstaltung einer Tierbörse

Offenbach, den 18.03.2010
Wann erforderlich:

Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen nach tierseuchenrechtlichen Bestimmungen mindestens vier Wochen, Hunde- und Katzenausstellungen mindestens acht Wochen vor Beginn gemeldet werden.

Die vom Veterinäramt auszustellende Genehmigung kann mit Auflagen verbunden werden.

Gewerbliche Ausstellungen wie Börsen u. ä. benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.

Demgemäß gilt: Wer 

  • Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte
  • Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen

will, bedarf einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz.

Welche Unterlagen sind mitzubringen:

  • Formloser Antrag
  • Vereinsregisterauszug
    Übersetzung Handelsregisterauszug
  • Sachkundenachweis
  • Handelsregisterauszug aus dem Land in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
  • Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde

Sind Formulare auszufüllen:

In dem formlosen Antrag sind Angaben wie, Nennung des Veranstalters (Vorname, Name , Anschrift), Angabe des Veranstaltungsdatums und -ortes und Angaben zu den Tieren und Tierarten, erforderlich.

Sonstige Hinweise:

Die Anmeldung muss mindestens 4 Wochen, für Hunde- und Katzenausstellungen mindestens acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen.