Erlaubnis zur Veranstaltung einer Tierbörse
Offenbach, den 18.03.2010| Wann erforderlich: | Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen nach tierseuchenrechtlichen Bestimmungen mindestens vier Wochen, Hunde- und Katzenausstellungen mindestens acht Wochen vor Beginn gemeldet werden.
will, bedarf einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz. |
| Welche Unterlagen sind mitzubringen: |
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| Sind Formulare auszufüllen: | In dem formlosen Antrag sind Angaben wie, Nennung des Veranstalters (Vorname, Name , Anschrift), Angabe des Veranstaltungsdatums und -ortes und Angaben zu den Tieren und Tierarten, erforderlich. |
| Sonstige Hinweise: | Die Anmeldung muss mindestens 4 Wochen, für Hunde- und Katzenausstellungen mindestens acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen. |
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