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Dienstleistungs-Steckbrief

Erlaubnis für einen Zoohandel (Wirbeltiere)

Offenbach, den 18.02.2010, letzte Bearbeitung: 18.03.2010
Wann erforderlich:

Wenn Sie mit Wirbeltieren handeln möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Hinweis:
Bei Handel mit artgeschützten Tieren besteht zusätzlich eine Meldepflicht mit Herkunftsnachweis und EG-Bescheinigung.

Welche Unterlagen sind mitzubringen:

  • Übersetzung Handelsregisterauszug
  • Handelsregisterauszug aus dem Land in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
  • Sachkundenachweis
  • Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
  • Formloser Antrag

Kosten:

Es gilt die

  • allgemeine Verwaltungskostenordnung
    und
  • die Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

Über die genaue Höhe informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Sonstige Hinweise:

Wird die Tätigkeit gleichzeitig an verschiedenen Niederlassungen ausgeübt, so ist für jeden Ort der Niederlassung eine gesonderte Erlaubnis erforderlich.

Soll die Tätigkeit an wechselnden Orten ausgeübt werden, ist das Veterinäramt des Ortes zuständig, an dem das Unternehmen üblicherweise seinen Sitz hat oder als Gewerbe angemeldet ist. Unternehmen ohne Sitz im Inland wenden sich an das für den Ort des ersten Tätigwerdens zuständige Veterinäramt.

Bei artgeschützten Tieren ist das Artenschutzdezernat des Regierungspräsidiums zuständig.