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Der positive Offenbacher Smiley -
Transparenz für Verbraucher, Anreiz für die Gastronomie

Offenbach, den 01.03.2011

Die Stadt Offenbach führt eine erste Stufe der Bewertung Ihrer registrierten Lebensmittelunternehmer durch und beginnt mit den reinen Speisegaststätten. Diese können ab 1. März 2011 einen „positiven Offenbacher Smiley“ beantragen und nach Erhalt öffentlich aushängen. Ziel ist Transparenz im Sinne der Verbraucher. Sie können überblicken, welche Speisegaststätten einen guten bis sehr guten Standard in der Lebensmittelverarbeitung einhalten. Gleichzeitig ist der Smiley als Anreiz für Betreiber von Speisegaststätten gedacht. 

Grundlage des Smiley sind erstens die im Datenbestand des Offenbacher Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz (AVV) hinterlegten amtlichen Prüfergebnisse der Speisegaststätten oder zweitens die bei künftigen Kontrollen ermittelten Überprüfungsergebnisse der Speisegaststätten (vorerst ohne Schankwirtschaften und Imbisse).

Zur Information der Lebensmittelunternehmer hat das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Wiesbaden ein 16-seitiges Merkblatt mit vielen weiterführenden Hinweisen auf seiner Internetseite eingestellt.

Die amtlicherseits risikobasiert durchgeführten Lebensmittelkontrollen bilden die Basis für die Durchführung der Bewertung der Betriebe. Bei einem gutem bis sehr gutem Ergebnis kann dem Betrieb der „positive Offenbacher Smiley“ zugeteilt werden.

Zum Jahresanfang 2011 betrug die Anzahl der Speisegaststätten in der Stadt Offenbach 215 Betriebe. Die insgesamt 430 gastronomischen Betriebe umfassen auch 75 Imbisse und 140 Schankwirtschaften. Diese beiden Betriebsformen bleiben jedoch im ersten Einführungsschritt eines Smiley in Offenbach unberücksichtigt.

Derzeit bearbeiten im Bereich der amtlichen Lebensmittelüberwachung der Stadt Offenbach pro Prüfintervall eine Amtstierärztin und drei Lebensmittelkontrolleure/-innen (LMK‘e) 1500 Betriebe der Lebensmittelunternehmer. Die bis Ende Februar 2011 durchgeführte Datenanalyse der amtlich risikoorientiert durchgeführten Kontrollen in Speisegaststätten ergab 40 Betriebe, die mit einem guten bis sehr guten Ergebnis sofort die Vergabe eines positiven Smiley beantragen könnten.

Weitere circa 120 Betriebe wiesen eine mittlere Bewertung auf. Die verbleibenden Betriebe hatten bei der letzten Kontrolle stärkere, zum Teil gravierende Mängel oder sich ständig wiederholende Probleme (Baumängel, Schädlinge, Betriebsschließung) und waren damit im unteren Bereich eingestuft, oder hatten zum Teil eine hohe Nachkontrollfrequenz.

Die gute bis sehr gute amtliche Bewertung einer Speisegaststätte in Offenbach wird für die Gäste zukünftig durch den freiwilligen Aushang eines „positiven Offenbacher Smiley“ sichtbar. Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz listet außerdem alle positiv bewerteten Betriebe auf einer monatlich aktualisierten Liste im Internet auf.