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Wie sind die Vergabebedingungen?

Offenbach, den 01.03.2011

Der „positive Offenbacher Smiley“ wird vom Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Stadt Offenbach (AVV) nur vergeben, wenn der Betrieb auf allen Ebenen sauber und vorbildlich ist.

Im Rahmen der amtlich risikoorientiert durchgeführten Lebensmittelkontrolle wird eine Einstufung der Speisegaststätte vorgenommen. Für den bewerteten Betrieb wird das Ergebnis durch den ausgehändigten Prüfbericht transparent gemacht. Das Ergebnis der anschließenden Bewertung des Betriebes, mit der auch die Umsetzung der Anforderungen der Verordnung EG 178/2002 und 852/2004 über Lebensmittelhygiene erfasst werden, zeigen sich dann auf einem ausgefüllten Bewertungsbogen.

Bei gutem bis sehr gutem Gesamtergebnis aus dem Bewertungsbogen wird der „positive Offenbacher Smiley“ vergeben. Durch diesen am oder im Gastronomiebetrieb angebrachten „positiven Offenbacher Smiley“ kann der Kunde schon vor oder bei dem Betreten der Gaststätte erkennen, dass es sich um einen sauberen Betrieb handelt, der sich bisher auch gut bis sehr gut an die Auflagen des Lebensmittelrechtes und der Lebensmittelhygiene gehalten hat.