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Erteilung Verlängerung Aufenthaltserlaubnis

Offenbach, den 03.07.2008, letzte Bearbeitung: 09.09.2010

Informationen zur Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis*

* gilt nicht für Staatsangehörige aus einem Land der Europäischen Union und der EWR-Staaten sowie der Schweiz

Was müssen Sie tun, um erstmals eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen?

Sie sind als Staatsangehörige/r von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland oder den Vereinigten Staaten von Amerika visumfrei eingereist oder nach Offenbach zugezogen und möchten sich länger als drei Monate hier aufhalten

oder

Sie sind gerade eingereist oder nach Offenbach zugezogen und im Besitz eines Visums, das Ihnen für einen längerfristigen Aufenthaltszweck (Familiennachzug, Erwerbstätigkeit, Studium o. ä.) von einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) erteilt worden ist.

Schritte zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis:

  1. Beim Bürgerbüro für die Wohnanschrift anmelden.
  2. Von Ihrer Anmeldung im Bürgerbüro erhält das Ausländeramt in der Regel binnen weniger Tage einen automatischen Hinweis und teilt Ihnen dann einen verbindlichen Vorsprachetermin mit.   
  3. Am vereinbarten Termin mit den erforderlichen Unterlagen vorsprechen.


Mitzubringen sind regelmäßig:

  • ausgefülltes Antragsformular, gültiger Pass;
  • zwei Lichtbilder, die den Richtlinien für Passbilder nach deutschem Recht entsprechen;
  • Unterhaltsnachweise (aus welchen Mitteln wird der Lebensunterhalt bestritten?);
  • Unterlagen, die den (beabsichtigten) Aufenthaltszweck betreffen;
  • sowie die von den Mitabeitern der Ausländerbehörde möglicherweise zusätzlich geforderten Unterlagen.


Bitte beachten Sie, dass für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in der Regel Gebühren zu zahlen sind.

 

Wie verlängern Sie die Gültigkeit Ihres Aufenthaltstitels?

Die Publikumsbedienung wird grundsätzlich durch vorherige Terminvereinbarung gesteuert.
Sind Sie in Offenbach für eine (Haupt-) Wohnung angemeldet und im Besitz eines Aufenthaltstitels, erhalten Sie in der Regel rechtzeitig bevor Ihr Aufenthaltstitel ungültig wird einen Vorsprachetermin mitgeteilt.
Sollten Sie ca. vier Wochen vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Aufenthaltstitels keinen Brief von uns erhalten haben, melden Sie sich bitte per
E-Mail bei der Ausländerbehörde.

Die Unterlagen, die wir zur Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels benötigen, werden Ihnen mit unserem Brief bzw. im Rahmen der Kontaktaufnahme per E-Mail mitgeteilt.


Gebühren
Bitte beachten Sie, dass für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in der Regel Gebühren zu zahlen sind. Die Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr kostet 60 €.
Die Aufenthaltserlaubnis für minderjährige Kinder kostet jeweils die Hälfte.