Niederlassungserlaubnis
Offenbach, den 04.07.2008, letzte Bearbeitung: 29.12.2008Informationen zur Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EG und der Niederlassungserlaubnis*
* gilt nicht für Staatsangehörige aus einem Land der Europäischen Union und der EWR-Staaten sowie der Schweiz
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EG ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel auf Grund von Regelungen innerhalb der Europäischen Union, der den Umzug innerhalb der beteiligten Mitgliedstaaten ermöglicht.
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und ersetzt die unbefristete Aufenthaltserlaubnis und die Aufenthaltsberechtigung nach dem bis 31.12.2004 geltendem Recht. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, ist zeitlich und räumlich unbeschränkt und kann nur in den durch das Aufenthaltsgesetz ausdrücklich zugewiesenen Fällen mit einer Nebenbestimmung versehen werden.
Wesentliche Voraussetzungen
- 5 Jahre Besitz einer Aufenthaltserlaubnis (3 Jahre als Familienangehöriger eines/r Deutschen)
- ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Wenn Sie am 31.12.2004 bereits eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbefugnis besessen haben, benötigen Sie zur Erteilung der Niederlassungserlaubnis einfache deutsche Sprachkenntnisse.)
- Sie dürfen keine öffentlichen Leistungen beziehen (z. B. Arbeitslosengeld II/Sozialhilfe).
- Sie dürfen keinen Ausweisungsgrund erfüllen (z. B. Straftaten begangen haben).
Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhaltes der gesamten Familie
- bei Arbeitnehmern:
• Einkommensnachweise (Gehalts- bzw. Verdienstbescheinigungen der letzten drei – bzw. sechs - Monate, wenn vorher AlG II bezogen wurde), wenn vorhanden auch vom Ehegatten
• Arbeitsvertrag, wenn vorhanden auch vom Ehegatten
• aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers über Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, wenn vorhanden auch vom Ehegatten
- bei Selbstständigen/Freiberuflichen:
• vom Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigten erstellter Jahresabschluss der letzten 3 Jahre (alternativ entsprechende Einkommenssteuerbescheide), mindestens jedoch für die letzten 6 Monate erstellte Betriebswirtschaftliche Abrechnungsbögen
• Krankenversicherungsnachweis
• Gewerbeschein (soweit erforderlich)
Nachweise über ausreichenden Wohnraum für alle Familienangehörigen
- Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche
- Nachweis über die monatlichen Kosten der Miet- oder Eigentumswohnung (Wohnraumbescheinigung)
Sonstiges
- Gültiger Pass
- 1 Lichtbild, das den Richtlinien für Passbilder nach deutschem Recht entspricht
Beachten Sie bitte, dass weitere Unterlagen erforderlich sein können.
Unsere Mitarbeiter werden Sie bei Vereinbarung eines Vorsprachetermins gegebenenfalls darauf hinweisen.
Ausnahmen
Sollten Sie zu folgenden Personengruppen gehören, informieren Sie sich bitte bei unseren Mitarbeitern:
- Hochqualifizierte Arbeitnehmer (Wissenschaftler, Spezialisten, leitende Angestellte);
- nachgezogene oder in Deutschland geborene Kinder;
- Asylberechtigte und Personen, die sich aus humanitären Gründen im Bundesgebiet aufhalten.
Wenn Sie am 31.12.2004 bereits eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbefugnis besessen haben, benötigen Sie zur Erteilung der Niederlassungserlaubnis einfache deutsche Sprachkenntnisse.
Während des Aufenthalts zum Studium oder zu sonstigen Ausbildungszwecken kann Ihnen keine Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EG oder Niederlassungserlaubnis erteilt werden!
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