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Dienstleistungs-Steckbrief

Werbeanlagen

Offenbach, den 05.02.2004, letzte Bearbeitung: 03.07.2007
Wann erforderlich:

Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche ab 1,00 m² sind baugenehmigungspflichtig.

Welche Unterlagen sind mitzubringen:

1) Bauantragsformular 2)Flurkartenauszug im Maßstab 1 : 500 mit Eintragung des AnbringungsortesBeschreibung der Werbeanlage: Größe, Farbe, Material, Art der Anbringung etc. 3)Farbige, zeichnerische Darstellung der Werbeanlage 4)Fotos des Anbringungsortes mit Eintragung des Anbringungsortes und des Umgebungsbereichs

Außer dem Antragsformular sind alle Unterlagen mindestens 2-fach einzureichen. Im Einzelfall können ergänzende Unterlagen gefordert werden.

Sind Formulare auszufüllen:

Formular "Bauantrag"

Persönliches Erscheinen:

Nicht zwingend erforderlich

Weitere Auskünfte unter:

Frau Siems Tel.: 069 / 80 65 - 28 74

Baubüro Offenbach

Berliner Straße 60
63065 Offenbach
0 69 / 80 65 – 30 70
baubuero@offenbach.de

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