Dienstleistungs-Steckbrief
Werbeanlage
Offenbach, den 05.02.2004, letzte Bearbeitung: 23.04.2013| Wann erforderlich: | Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche ab 1,00 m² sind baugenehmigungspflichtig. |
| Welche Unterlagen sind mitzubringen: | 1) Bauantragsformular 2)Flurkartenauszug im Maßstab 1 : 500 mit Eintragung des AnbringungsortesBeschreibung der Werbeanlage: Größe, Farbe, Material, Art der Anbringung etc. 3)Farbige, zeichnerische Darstellung der Werbeanlage 4)Fotos des Anbringungsortes mit Eintragung des Anbringungsortes und des Umgebungsbereichs Außer dem Antragsformular sind alle Unterlagen mindestens 2-fach einzureichen. Im Einzelfall können ergänzende Unterlagen gefordert werden. |
| Sind Formulare auszufüllen: | Formular "Bauantrag" |
| Persönliches Erscheinen: | Nicht zwingend erforderlich |
| Weitere Auskünfte unter: | Frau Siems Tel.: 069 / 80 65 - 28 74 |
Offenbach.de
Stadtwerke Offenbach Holding
Energieversorgung Offenbach AG
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