Baulast
Offenbach, den 04.02.2004, letzte Bearbeitung: 21.06.2010| Wann erforderlich: | Unter einer Baulast versteht man eine freiwillig übernommene öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtbehörde. Gegenstand einer solchen Verpflichtung ist ein Verhalten, dass sich nicht bereits aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergibt. Als Beispiel sei der Fall genannt, dass sich ein Grundstückseigentümer verpflichtet, den Nachbarn über sein Grundstück fahren zu lassen, ohne hierzu verpflichtet zu sein. Auf diese Weise wird es dem Nachbarn ermöglicht, der Baubehörde die ordnungsgemäße Erschließung seines Grundstücks (Zugang) nachzuweisen und damit eine Baugenehmigung zu erhalten. |
| Welche Unterlagen sind mitzubringen: | - Eigentumsnachweis - zeichnerische Darstellung der belasteten Maßnahme |
| Sind Formulare auszufüllen: | nein (gibt es nach dem Bauvorlagenerlass nicht mehr) |
| Persönliches Erscheinen: | Nicht zwingend erforderlich |
| Kosten: | Die Eintragung, Änderung, Löschung einer Baulast oder auch die Einsichtnahme in das Baulastenbuch ist mit Kosten verbunden.Die Kosten werden nach der Gebührensatzung des Bauaufsichtsamtes berechnet. |
| Weitere Auskünfte unter: | Frau Siems Tel.: 069 / 80 65 - 28 74 |
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