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Dienstleistungs-Steckbrief

Wohnbauförderung: Beratung und Förderantrag

Offenbach, den 13.10.2009, letzte Bearbeitung: 15.10.2009
Wann erforderlich:

Die Wohnbauförderung kann Sie beraten und bei der Antragstellung auf Fördermittel des Landes Hessen unterstützen:

- bei Bau oder Kauf Ihrer ersten eigenen Immobilie

- bei Neubau oder Modernisierung von Mietwohnungen

Wichtig: Fördermittel können nur vor Baubeginn bzw. vor Abschluss des Kaufvertrags beantragt werden!

Welche Unterlagen sind mitzubringen:

Sie sollten möglichst sämtliche bereits vorhandenen Unterlagen - wie Objektbeschreibung, Pläne etc. - des geplanten Bauvorhabens bzw. des beabsichtigten Bestandserwerbs mitbringen. Außerdem benötigen wir zur Prüfung Ihrer Förderfähigkeit die Gehaltsabrechungen der letzten drei Monate sowie vom Dezember des Vorjahres (bei Selbständigen bzw. Unternehmen die letzten drei Jahresbilanzen).

Zum Zeitpunkt der Antragstellung sollten Sie Eigenkapital in Höhe von 15 % der Finanzierungskosten nachweisen können. Für ein erstes Beratungsgespräch ist dies noch nicht erforderlich. 

Welche Unterlagen Sie noch dem eigentlichen Antrag beifügen müssen, erläutern wir Ihnen gerne im Beratungsgespräch.

Sind Formulare auszufüllen:

Sie erhalten die Antragsformulare bei uns oder bei der WI-Bank (Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen).

Antrags- und Formularseite der WI-Bank

Die Antragstellung muss aber immer bei uns erfolgen.

Persönliches Erscheinen:

Bitte kommen Sie persönlich zum Beratungsgespräch.

Kosten:

Die Beratung bei uns ist kostenlos.

Nach Antragstellung bei uns leiten wir Ihren Förderantrag an die WI-Bank (Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen) zur Bearbeitung weiter. Nach der Bewilligung von Fördermitteln erhebt die Bank eine Bearbeitungsgebühr von 1% der beantragten Darlehenssumme. Diese Gebühr fällt allerdings auch dann an, wenn der Antrag abgelehnt wird oder oder wenn die einmal bewilligten Fördermittel doch nicht abgerufen werden. 

Weitere Auskünfte unter:

Amt für Stadtplanung und Baumanagement
Referat Stadtentwicklung

Wohnbauförderung

Telefon: 069 / 8065 - 2592
Fax: 069 / 8065 - 3529
E-Mail: wohnbaufoerderung@offenbach.de

Dauer:

Nach Antragsstellung bei uns dauert die Bearbeitung durch die WI-Bank ca. 6 - 8 Wochen.

Sonstige Hinweise:

Bei Interesse an der Schaffung von Wohneigentum ist es sinnvoll, sich auch um eine frühzeitige finanzielle Planung zu kümmern. Ein Beratungsgespräch kann Ihnen helfen, eine generelle Förderfähigkeit aufgrund Ihres Einkommens und Ihrer familiären Situation festzustellen. Sie können dann die Auswahl der Immobilie auch in Hinblick auf die Kriterien der Förderung treffen.