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Dienstleistungs-Steckbrief

Ausfuhrkennzeichen

Offenbach, den 28.02.2008, letzte Bearbeitung: 27.02.2012
Wann erforderlich:

Ein Ausfuhrkennzeichen benötigen Sie, wenn Sie ein Fahrzeug ins Ausland überführen wollen.

Wichtige Information zur Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen

Aufgrund der großen Nachfrage nach Ausfuhrkennzeichen zum Export von Kraftfahrzeugen haben wir unser Verfahren geändert.

Bitte beachten Sie, dass Anträge für Ausfuhrkennzeichen nur bis spätestens 14.00 Uhr (Mittwoch und Freitag bis 13.00 Uhr) entgegengenommen werden können. Die Vorfahrt der Fahrzeuge ist am gleichen Tag innerhalb unserer Öffnungszeiten möglich oder am kommenden Werktag (außer samstags) ab 8.00 Uhr.

Diese Änderung ist notwendig, um allen Kundinnen und Kunden einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Welche Unterlagen sind mitzubringen:
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bzw. allgemeine Betriebserlaubnis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (TÜV)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen, mindestens 15 Tage gültig
  • bei zugelassenen Fahrzeugen die alten Kennzeichenschilder

Es kann angeordnet werden, dass das Fahrzeug zur Identitätsüberprüfung vorgefahren werden muss.

Sind Formulare auszufüllen:

Sie brauchen keine Formulare auszufüllen, Ihre Daten werden direkt von unseren Kundenberater(inne)n für Sie erfasst.

Persönliches Erscheinen:

Nein, wenn Sie eine dritte Person bevollmächtigen. Dann benötigen wir die  Vollmacht für private Halter mit Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer oder die Vollmacht für gewerbliche Halter mit Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer, den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass.

Kosten:

33,30 Euro bis 59,30 Euro, je nach Einzelfall, zzgl. Kosten für die Kennzeichenschilder.

Zahlungsweise:

Bar, durch Scheck oder EC-Cash (mit PIN). Die erforderlichen Kennzeichenschilder sind bei den jeweiligen privaten Schilderherstellern gesondert zu bezahlen.

Weitere Auskünfte unter:

(069) 8065-4222 (zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr)

Dauer:

Bearbeitungszeit einschl. Wartezeit zwischen 20 und 60 Minuten, je nach Andrang.

Bitte beachten Sie: Samstags können wir leider keine Ausfuhrkennzeichen zuteilen.

Sonstige Hinweise:

  • Für Sie steht unser Empfang als erste Anlaufstelle zur Verfügung. Hier erhalten Sie alle weiteren Informationen.
  • Sollten Sie einmal warten müssen, stehen Ihnen Sitzgelegenheiten, informative Broschüren und eine Besuchertoilette zur Verfügung.
  • Im Bürgerbüro finden Sie auch eine Behindertentoilette sowie einen Babywickeltisch (den Schlüssel erhalten Sie am Empfang).
  • Für Rollstuhlfahrer(innen) und Personen mit Kinderwagen: Wir sind ebenerdig und barrierefrei erreichbar.

Bürgerbüro

Berliner Straße 100
63065 Offenbach am Main
115 oder 0 69 / 80 65 - 42 22 (Mo - Fr 8 - 18 Uhr) weitere Informationen finden Sie unter www.D115.de
buergerbuero@offenbach.de

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