Offenbach.de - Diese Seite ist das Portal der Stadt Offenbach. Hier finden Sie Informationen
zu verschiedenen Themen, Veranstaltungen und Neuigkeiten der Stadt.
Dienstleistungs-Steckbrief
Bewohnerparkausweise
Offenbach, den 28.02.2008, letzte Bearbeitung: 24.02.2012
| Wann erforderlich: |
- Sie wollen Ihren bestehenden Bewohnerparkausweis verlängern.
- Sie wohnen mit Haupt- oder Nebenwohnung in einer Straße, die zu einem Bewohnerparkbezirk gehört und wollen mit Ihrem zugelassenen privaten Pkw - ebenso wie andere Bewohner - auf den öffentlichen Parkflächen "vor dem Haus" parken.
Ob Sie in einem Bewohnerparkbezirk wohnen, erkennen Sie an dem unterhalb des blauen Parkschildes angebrachten weißen Zusatzschild "Bewohner mit Parkausweis für Bezirk .. frei". Sie können die Bezirke, in denen Bewohnerparken möglich ist, auch telefonisch oder bei einem Besuch bei uns erfragen.
- Bitte beachten Sie, dass jede/r Bewohner/in nur eine Sonderparkberechtigung für nur ein Kraftfahrzeug beantragen kann.
|
| Welche Unterlagen sind mitzubringen: |
- Personalausweis oder Pass
- Fahrzeugschein des Fahrzeuges, für das die Bewohnerparkberechtigung ausgestellt werden soll.
- Falls das Fahrzeug auf eine andere Person (Familienangehörige im ersten Grad verwandt) oder Fima (Arbeitgeber) zugelassen ist:
Ein Schreiben des Fahrzeughalters, dass der Antragsteller das Fahrzeug nutzt. Bei Zulassung auf einen Familienangehörigen ersten Grades zusätzlich eine Kopie des Ausweises oder Reisepasses des Halters.
|
| Sind Formulare auszufüllen: |
- Bei einer Verlängerung wird Ihnen rechtzeitig vor Ablauf ein Verlängerungsantrag zugesandt.
- Bei einem Neuantrag ist ein formgerechter Antrag nötig. Sie können diesen online stellen oder ausdrucken und uns zusenden.
|
| Persönliches Erscheinen: |
Bei einem Neuantrag JA, oder aber
- ONLINE direkt an Ihrem PC
- durch einen Bevollmächtigten (mitzubringen sind eine Vollmacht, Personalausweis oder Pass des Bevollmächtigten sowie des Antragstellers und die o.g. Unterlagen)
- oder schriftlich (vorher den Antrag ausfüllen und mit den o.g. kopierten Unterlagen an den Magistrat der Stadt Offenbach, Amt31 - Bürgerbüro, 63061 Offenbach a.M., schicken). Wir senden Ihnen den Bewohnerparkausweis dann zu.
|
| Kosten: |
Im Normalfall 20,00 Euro für die Erstausstellung (die Gültigkeit beträgt ein Jahr ab Ausstellung) und 20,00 Euro für die Verlängerung.
Die Umschreibung eines Parkausweises kostet 3,00 Euro. |
| Zahlungsweise: |
Bar, durch Scheck oder EC-Cash (mit PIN). |
| Weitere Auskünfte unter: |
(069) 8065-4222 (zwischen 08.00 Uhr und 15.00 Uhr) |
| Dauer: |
- Bearbeitungszeit einschl. Wartezeit zwischen 10 und 30 Minuten, je nach Andrang.
- Beim schriftlichen Antrag einschließlich der Postwege ca. 3 Wochen.
|
| Sonstige Hinweise: |
- Für Sie steht unser Empfang als erste Anlaufstelle zur Verfügung. Hier erhalten Sie alle weiteren Informationen.
- Sollten Sie einmal warten müssen, stehen Ihnen Sitzgelegenheiten, informative Broschüren und eine Besuchertoilette zur Verfügung.
- Im Bürgerbüro finden Sie auch eine Behindertentoilette sowie einen Babywickeltisch (den Schlüssel erhalten Sie am Empfang).
- Für Rollstuhlfahrer(innen) und Personen mit Kinderwagen: Wir sind ebenerdig und barrierefrei erreichbar.
|
Bürgerbüro
Berliner Straße 100
63065 Offenbach am Main
115 oder 0 69 / 80 65 - 42 22 (Mo - Fr 8 - 18 Uhr) weitere Informationen finden Sie unter www.D115.de
buergerbuero@offenbach.de
mehr ...