Kurzzeitkennzeichen
Offenbach, den 28.02.2008, letzte Bearbeitung: 27.02.2012| Wann erforderlich: | Sie wollen eine Probe- oder Überführungsfahrt mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durchführen. Wichtige Information zur Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen Samstags können Sie leider keine Kurzzeitkennzeichen erhalten. |
| Welche Unterlagen sind mitzubringen: |
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| Sind Formulare auszufüllen: | Sie brauchen keine Formulare auszufüllen, Ihre Daten werden direkt von unseren Kundenberater(inn)e für Sie erfasst. |
| Persönliches Erscheinen: | Nein, wenn Sie eine dritte Person bevollmächtigen. Dann benötigen wir die entsprechende Vollmacht, den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass. |
| Kosten: | 10,50 Euro zzgl. Kosten für die Kennzeichenschilder. |
| Zahlungsweise: | Bar, durch Scheck oder EC-Cash (mit PIN). |
| Weitere Auskünfte unter: | (069) 8065-4222 (zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr) |
| Dauer: | Bearbeitungszeit einschl. Wartezeit zwischen 10 und 25 Minuten, je nach Andrang. |
| Sonstige Hinweise: |
Bitte beachten Sie: Kurzzeitkennzeichen sind nur für Probe- / Prüfungs- und Überführungsfahrten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zulässig. Für Überführungsfahrten ins Ausland beantragen Sie bitte Ausfuhrkennzeichen ! |
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