Umschreibung innerhalb Hessens mit Kennzeichenmitnahme
Offenbach, den 06.11.2009, letzte Bearbeitung: 27.02.2012| Wann erforderlich: | Autofahrer können ab dem 1. November 2009 bei einem Umzug innerhalb Hessens ihr Nummernschild behalten. Mit der Verordnung des Wiesbadener Verkehrsministeriums können die Besitzer eines Wagens die Prägekosten am neuen Wohnort sparen. Aber auch nach der Neuregelung müssen die Halter ihr Fahrzeug ummelden. Nicht mehr benötigt wird die Vorlage einer elektronischen Versicherungsbestätigung, einst Deckungskarte genannt. Mittlerweile können die Daten mit den Haftpflichtversicherern über das Kraftfahrtbundesamt aktualisiert werden. Wird der bisherige Versicherungsvertrag fortgeführt, ist das Verfahren unkomplizierter als früher. Die Versicherungsprämien orientieren sich am neuen Wohnort. |
| Welche Unterlagen sind mitzubringen: |
|
| Sind Formulare auszufüllen: | Sie brauchen keine Formulare auszufüllen, Ihre Daten werden direkt von unseren Kundenberater(inne)n für Sie erfasst. |
| Persönliches Erscheinen: | Nein, wenn Sie eine dritte Person bevollmächtigen. Dann benötigen wir die entsprechende Vollmacht, den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass. |
| Kosten: | 27,10 Euro bis 37,30 Euro, je nach Einzelfall, zzgl. Kosten für evtl. erforderliche Kennzeichenschilder. |
| Zahlungsweise: | Bar, durch Scheck oder EC-Cash (mit PIN). Evtl. erforderliche Kennzeichenschilder sind bei den jeweiligen privaten Schilderherstellern gesondert zu bezahlen. |
| Weitere Auskünfte unter: | (069) 8065-4222 (zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr) |
| Dauer: | Bearbeitungszeit einschl. Wartezeit zwischen 20 und 60 Minuten, je nach Andrang. |
| Sonstige Hinweise: |
|
Offenbach.de
Stadtwerke Offenbach Holding
Energieversorgung Offenbach AG
Artikel drucken
Als PDF anzeigen