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Dienstleistungs-Steckbrief

Umschreibung innerhalb Hessens mit Kennzeichenmitnahme

Offenbach, den 06.11.2009, letzte Bearbeitung: 27.02.2012
Wann erforderlich:

Autofahrer können ab dem 1. November 2009 bei einem Umzug innerhalb Hessens ihr Nummernschild behalten. Mit der Verordnung des Wiesbadener Verkehrsministeriums können die Besitzer eines Wagens die Prägekosten am neuen Wohnort sparen. Aber auch nach der Neuregelung müssen die Halter ihr Fahrzeug ummelden.

Nach wie vor müssen Fahrzeughalter nach einem Umzug der Zulassungsbehörde die neue Adresse mitteilen und die Fahrzeugpapiere ändern lassen. 

Nicht mehr benötigt wird die Vorlage einer elektronischen Versicherungsbestätigung, einst Deckungskarte genannt. Mittlerweile können die Daten mit den Haftpflichtversicherern über das Kraftfahrtbundesamt aktualisiert werden. Wird der bisherige Versicherungsvertrag fortgeführt, ist das Verfahren unkomplizierter als früher. Die Versicherungsprämien orientieren sich am neuen Wohnort.

Diese Neuregelung gilt zunächst nur für Umzüge innerhalb Hessens und nur dann, wenn der Halter des Fahrzeuges nicht wechselt. In allen anderen Fällen wird das Kennzeichen des neuen Wohnortes zugeteilt. Ein neues OF-Nummernschild ist auch erforderlich, wenn das nach Offenbach umgeschriebene Auto mit auswertigem Kennzeichen außer Betrieb gesetzt wurde und später wieder zugelassen wird. Auch bei einem Diebstahl eines Kennzeichens ist eine Umkennzeichnung auf OF erforderlich.

Welche Unterlagen sind mitzubringen:

Sind Formulare auszufüllen:

Sie brauchen keine Formulare auszufüllen, Ihre Daten werden direkt von unseren Kundenberater(inne)n für Sie erfasst.

Persönliches Erscheinen:

Nein, wenn Sie eine dritte Person bevollmächtigen. Dann benötigen wir die entsprechende Vollmacht, den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass.

Kosten:

27,10 Euro bis 37,30 Euro, je nach Einzelfall, zzgl. Kosten für evtl. erforderliche Kennzeichenschilder.

Zahlungsweise:

Bar, durch Scheck oder EC-Cash (mit PIN). Evtl. erforderliche Kennzeichenschilder sind bei den jeweiligen privaten Schilderherstellern gesondert zu bezahlen.

Weitere Auskünfte unter:

(069) 8065-4222 (zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr)

Dauer:

Bearbeitungszeit einschl. Wartezeit zwischen 20 und 60 Minuten, je nach Andrang.

Sonstige Hinweise:

  • Für Sie steht unser Empfang als erste Anlaufstelle zur Verfügung. Hier erhalten Sie alle weiteren Informationen.
  • Sollten Sie einmal warten müssen, stehen Ihnen Sitzgelegenheiten, informative Broschüren und eine Besuchertoilette zur Verfügung.
  • Im Bürgerbüro finden Sie auch eine Behindertentoilette sowie einen Babywickeltisch (den Schlüssel erhalten Sie am Empfang). 
  • Für Rollstuhlfahrer(innen) und Personen mit Kinderwagen: Wir sind ebenerdig und barrierefrei erreichbar.