Zulassung von Oldtimerfahrzeugen
Offenbach, den 28.02.2008, letzte Bearbeitung: 27.02.2012| Wann erforderlich: |
|
| Welche Unterlagen sind mitzubringen: | Ein Gutachten nach §23 StVZO ist von einer amtlich anerkannten Prüfstelle (z.B.TÜV) vorzulegen. Zusätzlich sind mitzubringen bei einem zugelassenen Fahrzeug, das in ein Oldtimerfahrzeug umgekennzeichnet werden soll:
|
| Sind Formulare auszufüllen: | Sie brauchen keine Formulare auszufüllen, Ihre Daten werden direkt von unseren Kundenberater(inne)n für Sie erfasst. |
| Persönliches Erscheinen: | Nein, wenn Sie eine dritte Person bevollmächtigen. Dann benötigen wir die entsprechende Vollmacht, den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass. |
| Kosten: | 11,70 Euro bis 44,50 Euro, je nach Einzelfall, zzgl. Kosten für Kennzeichenschilder. |
| Zahlungsweise: | Bar, durch Scheck oder EC-Cash (mit PIN). |
| Weitere Auskünfte unter: | (069) 8065-4222 (zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr) |
| Dauer: | Bearbeitungszeit einschl. Wartezeit zwischen 10 und 30 Minuten, je nach Andrang. |
| Sonstige Hinweise: |
|
Offenbach.de
Stadtwerke Offenbach Holding
Energieversorgung Offenbach AG
Artikel drucken
Als PDF anzeigen