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Dienstleistungs-Steckbrief

Zulassung von Oldtimerfahrzeugen

Offenbach, den 28.02.2008, letzte Bearbeitung: 27.02.2012
Wann erforderlich:

  • Grundregel: Die Fahrzeugerstzulassung muss mindestens 30 Jahre zurückliegen.
  • Die Prüfung nach §23 StVZO obliegt einer amtlich anerkannten Prüfstelle (z.B. TÜV).

Welche Unterlagen sind mitzubringen:

Ein Gutachten nach §23 StVZO ist von einer amtlich anerkannten Prüfstelle (z.B.TÜV) vorzulegen.

Zusätzlich sind mitzubringen bei einem zugelassenen Fahrzeug, das in ein Oldtimerfahrzeug umgekennzeichnet werden soll:

Sind Formulare auszufüllen:

Sie brauchen keine Formulare auszufüllen, Ihre Daten werden direkt von unseren Kundenberater(inne)n für Sie erfasst.

Persönliches Erscheinen:

Nein, wenn Sie eine dritte Person bevollmächtigen. Dann benötigen wir die entsprechende Vollmacht, den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass.

Kosten:

11,70 Euro bis 44,50 Euro, je nach Einzelfall, zzgl. Kosten für Kennzeichenschilder.

Zahlungsweise:

Bar, durch Scheck oder EC-Cash (mit PIN).

Weitere Auskünfte unter:

(069) 8065-4222 (zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr)

Dauer:

Bearbeitungszeit einschl. Wartezeit zwischen 10 und 30 Minuten, je nach Andrang.

Sonstige Hinweise:

  • Für Sie steht unser Empfang als erste Anlaufstelle zur Verfügung. Hier erhalten Sie alle weiteren Informationen.
  • Sollten Sie einmal warten müssen, stehen Ihnen Sitzgelegenheiten, informative Broschüren und eine Besuchertoilette zur Verfügung.
  • Im Bürgerbüro finden Sie auch eine Behindertentoilette sowie einen Babywickeltisch (den Schlüssel erhalten Sie am Empfang).
  • Für Rollstuhlfahrer(innen) und Personen mit Kinderwagen: Wir sind ebenerdig und barrierefrei erreichbar.

Bürgerbüro

Berliner Straße 100
63065 Offenbach am Main
115 oder 0 69 / 80 65 - 42 22 (Mo - Fr 8 - 18 Uhr) weitere Informationen finden Sie unter www.D115.de
buergerbuero@offenbach.de

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