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Denkmalschutzbehörde

Berliner Straße 60
63065 Offenbach am Main

Telefon:
0 69 / 80 65 - 29 98 und - 24 64
Fax:
0 69 / 80 65 - 34 44
E-Mail:
bauaufsicht@offenbach.de

Aufgaben:

  • Beratung der Denkmaleigentümer/innen Anwendung des Denkmalschutzgesetzes
  • Überwachung des Denkmalbestandes
  • Abwehr von Gefahren an Denkmälern
  • Erteilung von denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen und Versagungen
  • Überprüfung und Abnahme der vom Land bezuschussten Baumaßnahmen
  • Geschäftsstelle des Denkmalbeirates
  • Vorbereitung und Organisation des Tags des offenen Denkmals in Offenbach
  • Führungen und Infoveranstaltungen zu wechselnden Themen (bei Bedarf)

Die Denkmalpflege in Hessen hat eine lange, bis in das 18. Jahrhundert zurückreichende Tradition. Bereits 1780 erließ Landgraf Friedrich II. von Hessen-Kassel eine Denkmalschutzverordnung, "die Erhaltung der im Lande befindlichen Monumente und Altertümer betreffend". Dabei dürfte es sich um die älteste gesetzliche Regelung des Denkmalschutzes im deutschsprachigen Bereich handeln. Das erste Denkmalschutzgesetz wurde 1902 in Hessen-Darmstadt erlassen. Ein einheitliches Denkmalschutzgesetz für das 1946 geschaffene Land Hessen trat 1974 in Kraft und gilt heute in der Fassung von 1986, zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Oktober 2001. Kulturdenkmäler sind Sachen, Sachgesamtheiten oder Sachteile, an deren Erhaltung wegen ihrer künstlerischen, wissenschaftlichen, technischen, geschichtlichen oder städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht.

Lage:

18. Stock

Gebäude:

Stadthaus

Denkmalschutzbehörde Adresse
Routenplaner: